Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

    Tiertransporte: Befähigungsnachweis beantragen

    Beschreibung

    Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) und der nationalen Tierschutztransportverordnung vom 11. Februar 2009 zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

    Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Dieses gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

    Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Auch Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis ist zwingend vorgeschrieben. Der betroffene Personenkreis muss einen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen und eine Prüfung abgelegt haben.

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Für Mecklenburg-Vorpommern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung des Befähigungsnachweises werden Gebühren in Höhe von 25 EUR erhoben. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Artikel 10 der EU-Verordnung (EG) 1/2005 müssen Landwirte, die ihre eigenen Tiere in eigenen Fahrzeugen zu Zuchtschauen, Tierausstellungen, Auktionen, Märkten usw. über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren, auch als Transportunternehmer zugelassen sein. Hierfür haben die Landwirte eine ausreichende und angemessene Ausrüstung nachzuweisen. Zur Ausrüstung gehören so genannte Viehanhänger und andere Transportmittel.

    Bemerkungen

    Der Text wurde freigegeben von Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 06.06.2011.

    Unterstützende Institutionen

    In Mecklenburg-Vorpommern werden die Lehrgänge und Ergänzungslehrgänge an der Fachschule für Agrarwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2011 (von: Guda Moritzen)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)