Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand Erteilung

    Prüfungsnummer für Deutschen Weinbrand beantragen

    Beschreibung

    Deutscher Weinbrand darf nur mit einer amtlichen Prüfnummer in den Verkehr gebracht werden, das Gleiche gilt für Brandy.

    Die Prüfnummer wird auf Antrag und erst nach einer analytischen Untersuchung erteilt. Sie gilt für ein Jahr. Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen des zu prüfenden Getränks unentgeltlich beizufügen. Die analytische Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    zuständige Stelle

    Die Untersuchung und Erteilung der Prüfnummer beantragen Sie bei der zuständigen Landesbehörde.

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an das LALLF Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei, Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock.

    Ansprechpartner

    Dezernat LALLF 300

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 21  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Thierfelder Straße
      Linien:
      • Regionalbahn: RB 11, RB 12
      • Straßenbahn: 3, 6
    • Haltestelle: Platz der Jugend
      Linie:
      • Bus: 39

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist gemäß § 4 AGeV der in der Anlage 1 der AGeV vorgegebene Antrag zu verwenden. Dem Antrag sind eine Probe von drei Flaschen beizufügen.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    13 Wochen

    13 Wochen

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Veterinärverwaltungskostenverordnung. Für die Erteilung der Prüfnummer fallen gemäß Gebührenziffer 1.3.11 Gebühren in Höhe von EUR 100,00 an.

    Verwaltungsgebühr 100.00 EUR

    Verwaltungsgebühr 100.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nimmt das LALLF nicht selbst die Untersuchung vor, kann auch ein Untersuchungsbefund einer von der zuständigen Stelle zugelassenen Untersuchungseinrichtung vorgelegt werden.

    Auf Antrag können auch mehrere Prüfnummern erteilt werden.

    Eine Kopie des Untersuchungsbefundes ist vom Antragsteller fünf Jahre aufzubewahren.

    Bemerkungen

    Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern am 01.06.2011.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Stichwörter

    Prüfnummer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de