Infektionsschutz Beratung
Beschreibung
Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.
Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:
- regelmäßiges Händewaschen
- Arbeitsmittel wie Scheren, Messer, Kämme und Bürsten müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf, insbesondere nach Verletzungen und wenn aus den Wunden Blut oder Serum ausgetreten ist, auch desinfiziert und gegebenenfalls auch sterilisiert werden.
Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.
Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.
Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.
Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.
- Kontaktdaten der GesundheitsämterDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
Ansprechpartner
Fachgebiet Gesundheitsaufsicht/Hafenärztlicher Dienst
Beschreibung
Unsere Leistungen für Sie:
- Trinkwasser- und Badewasserüberwachung
- Wasserversorgungsanlagen entsprechend der Trinkwasserverordnung
- Belehrung für Personen im Umgang mit Lebensmitteln Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen, medizinischen Einrichtungen, Gewerbeobjekten
- Festlegung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Auftreten von Gesundheitsschädlingen
- Kommunalhygiene
- Infektionsschutz, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (einschließlich Tuberkulose)
- Prüfung von Bebauungs-/Flächennutzungsplänen und objektbezogenen Bauvorhaben
- Schiffs- und HafenhygieneÜberwachung gemäß deutscher und internationaler Vorschriften
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1565
23958 Wismar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 121 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze entlang der Rostocker Straße in Wismar
Anzahl: 21 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz auf dem Gelände der Kreisverwaltung in Wismar
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Lindengarten in Wismar
Linie:- Bus: Lindengarten in Wismar
- Haltestelle: Wismar Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Wismar Bahnhof
- Haltestelle: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Linie:- Bus: Dr.-Leber-Straße in Wismar
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontaktperson
Frau A. Mayer (Fachgebietsleitung Gesundheitsaufsicht/Hafenärztlicher Dienst/ Hygieneingenieur)
Frau S. Neitz (Gesundheitsaufseher/ stellvertretende Fachgebietsleitung Fachgebiet Gesundheitsaufsicht/Hafenärztlicher Dienst)
Hausanschrift
Fax: +49 3841 3040-85398
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5358
E-Mail: S.Neitz@nordwestmecklenburg.de
Frau K. Hellmann (Sachbearbeiterin für Tuberkulose/Molekularbiologin)
Frau K. Krumm (Fachkraft für Hygieneüberwachung)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3841 3040-5339
Fax: +49 3841 3040-85398
E-Mail: K.Krumm@nordwestmecklenburg.de
Stichwörter
Gesundheitsamt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Spitze, scharfe oder zerbrechliche Instrumente und Geräteteile ( z. B. Rasiermesser, Spritzen beim Piercing) dürfen nur dann mit dem Hausmüll beseitigt werden, wenn sie sich in Behältern befinden, durch die eine Verletzung anderer Personen ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.
Weitere Informationen zu den Hygieneregeln erhalten Sie auch über die zuständigen Handwerkskammern und auf der Seite des Robert Koch-Instituts.
Werden die Hygieneregeln nicht eingehalten, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2018
Stichwörter
Beratung, Schimmelpilz, Hygiene in Tagespflegestätten, Schulen und Arztpraxis, Pflegeheimen, Hygiene in Altenheimen, Kindertageseinrichtungen, Heimhygiene, Schimmelbefall, Gifte im Garten, Schadstoffe, Innenraumluft, Gesundheitsamt, Wohngifte, Gesundheitlicher Umweltschutz, Infektion