Infektionsschutz Beratung
Beschreibung
Wer berufsmäßig Tätigkeiten am Menschen durchführt, bei denen Krankheitserreger durch Blut übertragen werden können, muss die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene beachten. Betroffen sind insbesondere Maßnahmen der Heilkunde einschließlich der Akupunktur, der Physiotherapie, der Kosmetik, der Mani- und Pediküre und der Haar- und Bartpflege sowie das Ohrlochstechen, Piercen und Tätowieren.
Zu den allgemein anerkannten Regeln der Hygiene gehören:
- regelmäßiges Händewaschen
- Arbeitsmittel wie Scheren, Messer, Kämme und Bürsten müssen regelmäßig gereinigt und bei Bedarf, insbesondere nach Verletzungen und wenn aus den Wunden Blut oder Serum ausgetreten ist, auch desinfiziert und gegebenenfalls auch sterilisiert werden.
Bei Eingriffen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, müssen unmittelbar vorher die Hände und die zu behandelnde Hautfläche desinfiziert werden.
Die Arbeitsmittel für Tätowierungen und Piercings, die eine Verletzung der Haut beinhalten, müssen steril sein. Sie müssen ebenso wie Manikür- und Pedikürgeräte, Rasiermesser, wenn diese wieder verwendet werden sollen, nach jedem Gebrauch desinfiziert, gereinigt und sterilisiert werden.
Darüber hinaus dürfen Sie als Friseur keine Kunden behandeln, die mit Kopfläusen befallen sind.
Zur Desinfektion der Hände und von Geräten dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die auf den entsprechenden Listen des Robert Koch-Instituts aufgeführt sind. Die Sterilisation von Instrumenten und Geräten ist mittels Dampf oder Heißluft durchzuführen, dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die Sterilisatoren sind mindestens halbjährlich sowie nach Reparaturen zu überprüfen.
zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern können Sie sich an die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.
- Kontaktdaten der GesundheitsämterDefekter Link wurde korrigiert, siehe Bedarfs-ID 3425
Ansprechpartner
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Gesundheitsamt / Gesundheitsschutz
Adresse
Postfachadresse
Postfach 110264
17042 Neubrandenburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen für alle Standorte Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 395 57087-65952
Telefon Festnetz: +49 395 57087-7777
Kontaktperson
Franz-Josef Stein
Manuela Luther
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087313 0
E-Mail: Manuela.Luther@lk-seenplatte.de
Ines Wiedefeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 39557087413 7
Fax: 0395 5708765952
E-Mail: Ines.Wiedefeld@lk-seenplatte.de
Juliana Stöcker
Antje Veit
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087312 9
E-Mail: Antje.Veit@lk-seenplatte.de
Sonja Rakow
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087539 4
E-Mail: Sonja.Rakow@lk-seenplatte.de
Cindy Dobberstein
Jessica Böhl-Hänsch
Ines Stäglich
Hausanschrift
Fax: 0395 5708765952
Telefon Festnetz: +49 39557087239 0
E-Mail: Ines.Staeglich@lk-seenplatte.de
Daniel Hakert
Kathrin Roloff
Katrin Kube
Jonathan Arlt
Telefon Festnetz: +49 39557087234 6
E-Mail: Jonathan.Arlt@lk-seenplatte.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Empfänger: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
IBAN: DE74 1505 0200 0310 0073 05
BIC: NOLADE21NBS
Bankinstitut: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Spitze, scharfe oder zerbrechliche Instrumente und Geräteteile ( z. B. Rasiermesser, Spritzen beim Piercing) dürfen nur dann mit dem Hausmüll beseitigt werden, wenn sie sich in Behältern befinden, durch die eine Verletzung anderer Personen ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zur Abfallbeseitigung erhalten Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.
Weitere Informationen zu den Hygieneregeln erhalten Sie auch über die zuständigen Handwerkskammern und auf der Seite des Robert Koch-Instituts.
Werden die Hygieneregeln nicht eingehalten, so handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 01.08.2018
Stichwörter
Beratung, Schimmelpilz, Hygiene in Tagespflegestätten, Schulen und Arztpraxis, Pflegeheimen, Hygiene in Altenheimen, Kindertageseinrichtungen, Heimhygiene, Schimmelbefall, Gifte im Garten, Schadstoffe, Innenraumluft, Gesundheitsamt, Wohngifte, Gesundheitlicher Umweltschutz, Infektion