Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

    Voraussetzungen:

    • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
    • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG; BGBl. I S. 182) oder
    • Sie haben die Eignungsprüfung nach dem EuRAG bestanden.

    Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.

    Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
    Arsenalstraße 9
    19053 Schwerin
    Tel.: 0385/51 19 60 0
    Fax: 0385/51 19 60 99
    e-Mail: info@RAK-MV.de

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Arsenalstr. 9

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Fax: 0385 511960-99

    Telefon Festnetz: 0385 511960-0

    E-Mail: info@rak-mv.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise

    • über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen
    • über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage

    Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    Für die Erteilung der Zulassung fallen Gebühren in Höhe von EUR 250,00 an.

    Bemerkungen

    Dieser Text wurde vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 28.02.2011.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de