Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen
Beschreibung
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Voraussetzungen:
- Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
- Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG; BGBl. I S. 182) oder
- Sie haben die Eignungsprüfung nach dem EuRAG bestanden.
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstraße 9
19053 Schwerin
Tel.: 0385/51 19 60 0
Fax: 0385/51 19 60 99
e-Mail: info@RAK-MV.de
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Nachweise
- über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen
- über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage
Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.
Formulare
- Rechtsanwaltskammer M-V: Zulassung & KammerwechselDer ursprünglich Link war nicht korrekt und ist ausgetauscht worden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Genehmigungsfiktion: 3 Monate
Kosten
Für die Erteilung der Zulassung fallen Gebühren in Höhe von EUR 250,00 an.
Bemerkungen
Dieser Text wurde vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 28.02.2011.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern