Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
Beschreibung
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Ludwigslust - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 9.00 - 12.00 Uhr Di: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr Mi: geschlossen Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Enzmann (Referent; Referentin; Sachbearbeiter; Sachbearbeiter/in; Sachbearbeiterin)
Bankverbindung
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE45 1203 0000 0000 2021 50
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE09 1405 2000 1510 0000 69
BIC: NOLADE21LWL
Bankinstitut: Sparkasse Mecklenburg Schwerin
Stadt Ludwigslust
Empfänger: Stadt Ludwigslust
IBAN: DE28 1406 1308 0008 9243 41
BIC: GENODEF1SN1
Bankinstitut: VR-Bank Mecklenburg eG
Formulare
Allgemeine Anfrage
Stichwörter
Amt für Gewerbe, Gaststätten, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Kosten
Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015