Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen

    Beschreibung

    Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 28-32

    19230 Hagenow

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt: Montag 08.00 bis 13.00 Uhr Dienstag: 08.00 bis 13.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 13.00 Uhr 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr Standesamt & Urkundenstelle: Dienstag - Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 03883 721-087

    Telefon Festnetz: 03883 623-0

    E-Mail: info@hagenow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Allgemeine Anfrage

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige
    • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

    Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English