Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
Beschreibung
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Amt Usedom-Süd
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 038375 26444(Bürgeramt)
Telefon Festnetz: 038375 2640(Bürgeramt)
Telefon Festnetz: 038372 750-0
Fax: 038372 75075
E-Mail: info@amtusedom-sued.de
Kontaktperson
Herr René König (Amtsvorsteher; Bürgermeister)
Postanschrift
Maria-Seidel-Straße 3
17459 Koserow
Telefon Festnetz: 038372 7500(Amt Usedom-Süd, Stadt-Usedom)
Telefon Festnetz: 038375 2640(Amt Usedom-Süd, Bürgeramt Koserow)
Fax: 038375 26444
Telefon Festnetz: 038375 26420(Büro Bürbermeister)
Herr Rene Bergmann (Leitender Verwaltungsbeamter)
Telefon Festnetz: 038372 750-10
E-Mail: info@amtusedom.de
Internet
Formulare
Allgemeine Anfrage
erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Kosten
Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015