Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen

    Beschreibung

    Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Amt Lubmin

    Adresse

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Weg 15

    17509 Lubmin

    - Der Amtsvorsteher -

    Parkplatz: vorhanden

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038354 350-0

    Fax: 038354 22197

    E-Mail: info@amtlubmin.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2015 (von: Otto, Christiane)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Hein, Martina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige
    • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

    Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage

    Kosten

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.0 EUR

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

    Dokumente

    Eingehend

    Grundriss

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Grundriss

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2010 (von: Guda Moritzen)

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)