Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen

    Beschreibung

    Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gesellschaftliche Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 5/6

    18528 Bergen auf Rügen

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 9
    Gebühren: ja

    Stadtverkehr Bergen

    Bus: Linie 32 Haltestelle Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.30 Uhr Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3838 811-352

    Fax: +49 3838 811-444(Die Faxnummer gilt für alle Mitarbeiter der Abteilung gesellschaftliche Angelegenheiten. Bitte geben Sie bei einen Fax daher stets den Namen des Mitarbeiters an. Danke)

    E-Mail: buero-gemv@stadt-bergen-auf-ruegen.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2014 (von: Ulrich, Steffen)

    Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Ziemann, Marcel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige
    • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

    Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage

    Kosten

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.0 EUR

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

    Dokumente

    Eingehend

    Grundriss

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Grundriss

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2010 (von: Guda Moritzen)

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)