Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
Beschreibung
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Ordnungsamt | Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2145
18408 Stralsund
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Olof-Palme-Platz
Linien:- Bus: Linie 4
- Bus: Linie 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 03831 253780
E-Mail: meldewesen@stralsund.de
Formulare
Allgemeine Anfrage
Stichwörter
Ausweis, Gewerbeangelegenheiten, Meldestelle, Meldewesen, Reisepass, Ummeldung
erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Kosten
Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015