Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen

    Beschreibung

    Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Amt Krakow am See

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    18292 Krakow am See

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten in Krakow am See: Montag  geschlossen Dienstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 16:00 Uhr Freitag  08:30 - 12:00 Uhr Sprechzeiten in Lalendorf: Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag  geschlossen Mittwoch  08:30 - 12:00 Uhr,   13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag  geschlossen Freitag  08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038457 304-32

    Fax: 038457 304-10

    E-Mail: amtsleitung@krakow-am-see.de

    Bankverbindung

    Amt Krakow am See

    Empfänger: Amt Krakow am See

    IBAN: DE43 1203 0000 0000 1034 40

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB AG

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Gavric, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige
    • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

    Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage

    Anzeigefrist / Anmeldefrist oder Ähnliches: 14 Tage

    Kosten

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.0 EUR

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

    Dokumente

    Eingehend

    Grundriss

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Grundriss

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2010 (von: Guda Moritzen)

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)