Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen

    Beschreibung

    Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rostocker Str. 19

    18190 Sanitz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 18  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038209 480-0

    Fax: 038209 48049

    E-Mail: info@gemeinde-sanitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Ostseesparkasse Rostock

    Empfänger: Ostseesparkasse Rostock

    IBAN: DE06 1305 0000 0250 2222 21

    BIC: NOLADE21ROS

    Volks- und Raiffeisenbank Rostock

    Empfänger: Volks- und Raiffeisenbank Rostock

    IBAN: DE64 1309 0000 0002 5070 21

    BIC: GENODEF1HR1

    Formulare

    Allgemeine Anfrage

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige
    • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

    Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English