Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
Beschreibung
Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Ansprechpartner
Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Westphal (Sachbearbeiter/-in)
Internet
Bankverbindung
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE98 1203 0000 0000 1660 82
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank Rostock DKB
Stadt Kühlungsborn
Empfänger: Stadt Kühlungsborn
IBAN: DE36 1305 0000 0525 0010 50
BIC: NOLADE21ROS
Bankinstitut: Ostseesparkasse
Formulare
Allgemeine Anfrage
erforderliche Unterlagen
- Anzeige
- formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses
Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.
Kosten
Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015