Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen

    Beschreibung

    Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 33

    18273 Güstrow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 8  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Markt / Fürstenhof
      Anzahl: 6  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkdeck Baustraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Markt
      Linie:
      • Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
    • Haltestelle: Bahnhof Güstrow
      Linien:
      • Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
      • S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03843 769-530

    Telefon Festnetz: 03843 769-300

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Barlachstadt Güstrow

    Empfänger: Barlachstadt Güstrow

    IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige
    • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

    Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de