Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen

    Beschreibung

    Der Pfandleiher hat der zuständigen Behörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzuzeigen, welche Räume er für den Gewerbebetrieb benutzt. Ferner hat er jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Allgemeine Gewerbeangelegenheiten/-überwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Charles-Darwin-Ring 6

    18059 Rostock

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Haus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Charles-Darwin-Ring
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Gewerbemeldungen können zu den Öffnungszeiten persönlich als auch jederzeit postalisch oder elektronisch (per E-Mail an gewerbe@rostock.de oder per Fax an 0381/381-3284) erstattet werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-3212

    Fax: +49 381 381-3284

    E-Mail: anja.hensel@rostock.de

    Stichwörter

    Gewerbemeldestelle, Personen und Güterverkehr, Schornsteinfegerangelegenheiten, Schwarzarbeit

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anzeige
    • formlose Mitteilung mit Kopie des Grundrisses

    Nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR

    Verkürzung der Anzeigefrist: Verwaltungsgebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die genannten Verpflichtungen sind jeweils mit einem Bußgeld bedroht.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 30.07.2015

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de