Sachverständiger nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz für bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen / Sachverständiger nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz für bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen Anordnung

    Immissionsschutz - Bekanntgabe von Stellen oder Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Beschreibung

    Sachverständige oder Stellen, die Messungen von Emissionen und Immissionen oder sicherheitstechnische Prüfungen bzw. Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen bei Betreibern von Anlagen, die den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, vornehmen wollen, müssen nach entsprechenden Regelungen von den zuständigen Behörden bekannt gegeben worden sein.

    Die Bekanntgabe nach § 29b BImSchG erfolgt nur, wenn die Stellen oder die Sachverständigen zuvor ihre Kompetenz und Eignung nachgewiesen haben. Die Anforderungen für eine Bekanntgabe von "Messstellen" bzw. Sachverständigen richten sich nach der Bekanntgabeverordnung, der sogenannten 41. BImSchV und den jeweiligen Richtlinien des Länderausschusses für Immissionsschutz für die Bekanntgabe von Sachverständigen oder Stellen. Länderspezifische Regelungen existieren in Mecklenburg-Vorpommern dazu nicht.

    Nach der Bekanntgabe als notifizierte Stelle oder Sachverständige/r erfolgt eine Registrierung im Recherchesystem (ReSyMeSa), Modul Immissionsschutz.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Goldberger Straße 12, 18237 Güstrow

    Ansprechpartner

    Abt. Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kopenhagener 1

    23966 Wismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    08.30 - 12.00 Uhr
    Dienstag
    08.30 bis 12.00 Uhr
    14.00 bis 15.30 Uhr
    Mittwoch
    keine Terminvergabe möglich
    Donnerstag
    08.30 bis 12.00 Uhr
    14.00 bis 17.30 Uhr
    Freitag
    08.30 - 12.00 Uhr
    Terminvergabe
    Telefon:
    03841 251-6001
    bauamt@wismar.de

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 251-6020

    Fax: 03841 251-6002

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2016 (von: Krull, Thomas)

    Technisch geändert am 09.05.2024 (von: Krull, Thomas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    • Identität durch einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Zeugnisse, Fachkundenachweis
    • beruflicher Werdegang
    • Referenzen und Arbeitsproben
    • Unabhängigkeits- und Zuverlässigkeitserklärungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bekanntgabe setzt einen Antrag bei der zuständigen Behörde des Landes voraus. Sie ist zu erteilen, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügt sowie die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen organisatorischen Anforderungen erfüllt. Sachverständige im Sinne von § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

    Fristen

    Das Verfahren für die Prüfung des Antrages auf Bekanntgabe muss innerhalb von vier Monaten abgeschlossen sein.

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    Für eine Bekanntgabe, Anerkennung bzw. Benennung als Stelle oder Sachverständiger werden in Mecklenburg-Vorpommern Gebühren nach der Immissionsschutz-Kostenverordnung erhoben.

    Verwaltungsgebühr ab 125.0 EUR bis 1250.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Dokumente

    Eingehend

    Nachweis der fachlichen Eignung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis der beruflichen Tätigkeit

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeugnisse

    Dokumenttyp: Zeugnis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Die Bekanntgabe ist ein Verwaltungsakt, sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden und gilt bundesweit. Die Bekanntgabe kann mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 26.04.2016

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2010 (von: Guda Moritzen)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)