• Marlow (Landkreis Vorpommern-Rügen, Mecklenburg-Vorpommern)
Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

Betriebsgenehmigung eines Energieversorgungsnetzes beantragen

Beschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Voraussetzungen:
Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

zuständige Stelle

Oberste Energieaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Referat V 530 - Landesregulierung

Adresse

Hausanschrift

Johannes-Stelling-Straße 14

19053 Schwerin

Version

Technisch erstellt am 14.03.2017

Technisch geändert am 20.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes)
  • Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll
  • Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
  • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
  • Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung)

Formulare

Merkblätter für Strom- und Gasnetze sind vorhanden.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Geben den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Fristen

Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erfolgen.

Bearbeitungsdauer

13 Wochen

Kosten

Gebührenrahmen: 250 - 3.200 Euro

Verwaltungsgebühr ab 250,00 EUR bis 3.200,00 EUR

Dokumente

Eingehend

Handelsregisterauszug

Dokumenttyp: Registerauszug

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Gesellschaftsvertrag

Dokumenttyp: Vertrag

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Bemerkungen

Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 14.10.2010.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V am 22.01.2021

Version

Technisch erstellt am 18.10.2010

Technisch geändert am 21.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021