Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

    Betriebsgenehmigung eines Energieversorgungsnetzes beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    Voraussetzungen:
    Sie besitzen die

    • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
    • Zuverlässigkeit,

    um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

    zuständige Stelle

    Oberste Energieaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Referat V 530 - Landesregulierung

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Stelling-Straße 14

    19053 Schwerin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes)
    • Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll
    • Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer
    • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
    • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
    • Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
    • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung)

    Formulare

    Merkblätter für Strom- und Gasnetze sind vorhanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Geben den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    13 Wochen

    Kosten

    Gebührenrahmen: 250 - 3.200 Euro

    Verwaltungsgebühr ab 250.00 EUR bis 3200.00 EUR

    Bemerkungen

    Der Text wurde freigegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 14.10.2010.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V am 22.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de