Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen

    Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Beschreibung

    Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:

    • Versicherungsvertreter oder
    • Versicherungsmakler tätig sind.

    Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

    Als Versicherungsvertreter:

    • vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
    • als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.

    Als Versicherungsmakler:

    • vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
    • stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.

    Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

    Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

    Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

    zuständige Stelle

    Ihre örtlich zuständige IHK

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Versicherungsvermittler - Erlaubnisantrag juristische Person
    Versicherungsvermittler - Erlaubnisantrag natürliche Person / Personengesellschaft

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
        • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
      • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
    • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Führungszeugnis (Belegart O) und
        • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
      • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
    • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
      • bei Wohnsitz in Deutschland:
        • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
        • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
        • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
      • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
    • Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
    • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe

    Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

    Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen. 

    Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
     

    Formulare

    Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer

    Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Schwerin: IHK Schwerin_Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
      • Verbrechen
      • Diebstahl
      • Unterschlagung
      • Erpressung
      • Betrug
      • Untreue
      • Geldwäsche
      • Urkundenfälschung
      • Hehlerei
      • Wucher
      • Insolvenzstraftaten
    • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
      • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
      • mangels Masse abgewiesen wurde oder
      • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
    • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
      • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
      • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
    • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
      • EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
      • EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schwerin: IHK Schwerin_Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:

    • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
    • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
    • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
    • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
    • Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

    Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
     

    Fristen

    • Entscheidung über den Antrag: innerhalb von 3 Monaten

    Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
     

    Bearbeitungsdauer

    Je nach IHK unterschiedlich.

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Erlaubnis für Versicherungsvermittler Erteilung

    13 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.

    Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

    Hinweise für Schwerin: IHK Schwerin_Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen

    Für das Erlaubnisverfahren wird eine Gebühr in Höhe von EUR 350,00 erhoben (Tarifstelle 7.1.3.)

    Registrierung

    • Daten elektronisch übermittelt oder vorangegangenes Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren: EUR 45,00 (Tarifstelle 7.1.1.1.)
    • Daten nicht elektronisch übermittelt bzw. kein vorangegangenes Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren: EUR 70,00 (Tarifstelle 7.1.1.2.)
    • Registrierung von Mitarbeitern - zeitgleich mit Antrag auf Registrierung des Gewerbetreibenden: EUR 10,00 (Tarifstelle 7.1.2.1.)
    • Registrierung von Mitarbeitern - nachträgliche Registrierung zu bereits eingetragenen Gewerbetreibenden: EUR 25,00 ((Tarifstelle 7.1.2.2.)

    Für das Erlaubnisverfahren wird eine Gebühr in Höhe von EUR 350,00 erhoben (Tarifstelle 7.1.3.)

    Registrierung

    • Daten elektronisch übermittelt oder vorangegangenes Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren: EUR 45,00 (Tarifstelle 7.1.1.1.)
    • Daten nicht elektronisch übermittelt bzw. kein vorangegangenes Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren: EUR 70,00 (Tarifstelle 7.1.1.2.)
    • Registrierung von Mitarbeitern - zeitgleich mit Antrag auf Registrierung des Gewerbetreibenden: EUR 10,00 (Tarifstelle 7.1.2.1.)
    • Registrierung von Mitarbeitern - nachträgliche Registrierung zu bereits eingetragenen Gewerbetreibenden: EUR 25,00 ((Tarifstelle 7.1.2.2.)

    Dokumente

    Eingehend

    Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Handelsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Genossenschaftsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Vereinsregisterauszug

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Sachkundenachweis

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 20.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2010 (von: Susanne, Gamm)

    Technisch geändert am 21.04.2023 (von: Zauber, Carola)

    Stichwörter

    Gewerbeordnung, GewO, Versicherungsmakler, Versicherungsvermittler, IHK, Industrie- und Handelskammer, Versicherungsberater, Versicherungsvermittlerregister, Versicherung, Versicherungsvertrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)