Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

    Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen

    Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Ingenieur/in in einem bestimmten Fachgebiet nicht mehr ausüben, müssen Sie die Löschung aus der Liste bei der Ingenieurkammer beantragen.

    Beschreibung

    Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
     

    • die eingetragene Person dies beantragt,
    • die eingetragene Person verstorben ist,
    • die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
    • die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
    • eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
    • nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
    • sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
       

    Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn

    • nach der  Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2  eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
    • trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
       

    Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle finden Sie hier:

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin
    Tel.: 0385/558360
    Fax: 0385/55836-30
    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Zuständigkeit

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
    Geschäftsstelle
    Alexandrinenstraße 32
    19055 Schwerin
    Tel.: 0385/558360
    Fax: 0385/55836-30
    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Öffnungszeiten:
    Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
    Dienstag: 13 – 15 Uhr
    Donnerstag: 13 – 18 Uhr

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstraße 32

    19055 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr  Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 55836-0

    Fax: 0385 55836-30

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher formloser Antrag
    • Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
    • Originaleintragungsurkunde
    • Kammerstempel

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

    • Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
    • Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
    • Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.

    Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • bis zu 3 Monaten

    Kosten

    Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen: EUR 0,00 – 100,00

    Dokumente

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Weitere Informationen

    • Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.02.2020

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Mitgliedschaft, Listen, Eintragung, Verzeichnisse, Löschung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)