Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen
Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Ingenieur/in in einem bestimmten Fachgebiet nicht mehr ausüben, müssen Sie die Löschung aus der Liste bei der Ingenieurkammer beantragen.
Beschreibung
Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
- die eingetragene Person dies beantragt,
- die eingetragene Person verstorben ist,
- die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
- die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
- nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
- sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn
- nach der Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2 eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
- trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.
zuständige Stelle
Die zuständige Stelle finden Sie hier:
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr
Ansprechpartner
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr  Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Allgemeine Anfrage
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
- Originaleintragungsurkunde
- Kammerstempel
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
- Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
- Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.
Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- bis zu 3 Monaten
Kosten
Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen: EUR 0,00 – 100,00
Dokumente
Eingehend
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Eingehend
Identifikationsdokument
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
- Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.02.2020
Stichwörter
Mitgliedschaft, Listen, Eintragung, Verzeichnisse, Löschung