• Lelkendorf (Landkreis Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern)
Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

Löschung der Eintragung aus den Listen oder Verzeichnissen der Ingenieurkammer M-V beantragen

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Ingenieur/in in einem bestimmten Fachgebiet nicht mehr ausüben, müssen Sie die Löschung aus der Liste bei der Ingenieurkammer beantragen.

Beschreibung

Die Eintragung ist aus den Listen / Verzeichnissen bei der Ingenieurkammer zu löschen, wenn
 

  • die eingetragene Person dies beantragt,
  • die eingetragene Person verstorben ist,
  • die eingetragene Person ihre Wohnung, ihre Niederlassung oder ihre Anstellung im Land Mecklenburg-Vorpommern aufgegeben hat,
  • die eingetragene Person nicht mehr eigenverantwortlich und unabhängig tätig ist,
  • eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht,
  • nach der Eintragung Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die im Eintragungsverfahren zu einer Versagung der Eintragung führen müssten, oder
  • sich nachträglich herausstellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben und auch zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung nicht vorliegen.
     

Die Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn

  • nach der  Eintragung Versagungsgründe nach § 11 Absatz 2  eingetreten oder bekannt geworden sind und seit ihrem Eintreten nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind oder
  • trotz mehrfacher Aufforderung wiederholt der Pflicht zur Betragszahlung nicht nachgekommen wurde.
     

Die Eintragungsurkunde und der Kammerstempel sind nach erfolgter Löschung zurückzugeben.

zuständige Stelle

Die zuständige Stelle finden Sie hier:

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Zuständigkeit

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel.: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr

Ansprechpartner

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Adresse

Hausanschrift

Alexandrinenstraße 32

19055 Schwerin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr  Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0385 55836-0

Fax: 0385 55836-30

E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

Formulare

Version

Technisch erstellt am 29.11.2023

Technisch geändert am 22.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher formloser Antrag
  • Nachweis über die Beendigung der Tätigkeit (z. B. Rentenbescheid, Sterbeurkunde, Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung)
  • Originaleintragungsurkunde
  • Kammerstempel

Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Löschung der Eintragung in eine Liste oder ein Verzeichnis ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.

  • Fügen Sie dem Antrag eine Begründung bei.
  • Reichen Sie bitte die Originaleintragungsurkunde und den Kammerstempel zurück.
  • Über die Löschung der Eintragung erhalten Sie von der Ingenieurkammer einen Bescheid.

Sofern die Löschung Ihrer Eintragung von der Ingenieurkammer veranlasst wird, erhalten Sie hierüber einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

  • bis zu 3 Monaten

Kosten

Löschungsgebühr wegen Fortfalls der Eintragungsvoraussetzungen: EUR 0,00 – 100,00

Dokumente

Eingehend

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung

Eingehend

Identifikationsdokument

Dokumenttyp: Ausweis

Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Benötigte Signatur: Keine Signatur

Weitere Informationen

  • Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 19.02.2020

Version

Technisch erstellt am 11.06.2010

Technisch geändert am 15.12.2023

Stichwörter

Mitgliedschaft, Löschung, Verzeichnisse, Eintragung, Listen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021