Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung

    Steuerberater und Steuerberaterin: Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit beantragen

    Beschreibung

    Als Tätigkeit, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar ist, gilt insbesondere eine gewerbliche Tätigkeit. Die zuständige Steuerberaterkammer hat aber die Möglichkeit, von dem Verbot Ausnahmen zuzulassen, wenn keine Verletzung der Berufspflichten, insbesondere der Pflicht zur unabhängigen Berufsausübung, zu erwarten ist.

    Eine Ausnahmegenehmigung kommt in Betracht, wenn der Steuerberater eine mit dem Beruf vereinbare Tätigkeit in gewerblicher Form ausübt, zum Beispiel eine Unternehmensberatungs GmbH betreibt, oder wenn er als Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter die Geschäftsführungsfunktion in einem gewerblichen Unternehmen übernimmt.
    Auch wenn es sich um den vorübergehenden Betrieb geerbter gewerblicher Unternehmen oder die Übernahme der Notgeschäftsführung bei Mandantenunternehmen handelt, kann die Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Ebenfalls als Ausnahmen behandelt werden, können gewerbliche Tätigkeiten, die gemessen an Art und Umfang sowie ihren wirtschaftlichen Auswirkungen nur geringfügig sind.

    Bei Maklertätigkeiten, zum Beispiel als Finanz- oder Immobilienmakler, und bei der Ausübung von Tätigkeiten in gewerblicher Form im Sinne des  Steuerberatungsgesetzes (§ 33), scheidet dagegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung generell aus.

    Online-Dienst

    Antragsportal Steuerberaterkammern_Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit

    ID: L100027_137510868

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    Technisch erstellt am 11.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Barth, Kati)

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk Sie Ihre berufliche Niederlassung oder regelmäßige Arbeitsstätte haben.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostseeallee 40

    18107 Rostock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0381 77676-76

    Fax: 0381 77676-77

    E-Mail: mail@stbk-mv.de

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsdokument; alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Dokumente

    Eingehend

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reispass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern am 21.12.2018

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

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