Preisauszeichnung Gewährleistung

    Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung

    Beschreibung

    Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller eventuell anfallender Preisbestandteile anzugeben, also den Endpreis.

    Werden die Waren oder Dienstleistungen per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel angeboten, so müssen zusätzlich die Liefer- und Versandkosten angegeben werden.

    Im Falle von Dienstleistungen müssen Preisverzeichnisse im Geschäftslokal sichtbar ausgehängt werden. In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse auf den Tischen auszulegen oder den Gästen vor der Bestellung auszuhändigen.

    Die Preisangabenverordnung verlangt weiterhin, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.

    Die Preisangabenverordnung gilt nicht im Verhältnis von Unternehmer zu Unternehmer (B2B).

    zuständige Stelle

    Kommunale Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wöbbeliner Straße 5

    19288 Ludwigslust

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Fr. geschlossen Hinweis: Montag - Freitag: nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03874 42690

    Fax: 03874 666818

    E-Mail: info@amt-ludwigslust-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die Preisangabenverordnung werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Zuständig sind die Ordnungsämter.

    Eine fehlerhafte oder unterlassene Preisangabe kann zudem eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Abmahnverein zur Folge haben.

    Unterstützende Institutionen

    Die Bundesnetzagentur ist Ansprechpartner bei Preisangabenbeschwerden mit Dienstleistern auf dem Gebiet Elektrizität/Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sie ist wie folgt zu erreichen:

    Bundesnetzagentur
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn oder

    Postfach 80 01
    53105 Bonn

    Tel.: (0228) 14-0
    Fax: (0228) 14-8872
    E-Mail poststelle@bnetza.de.

    Beratung und Information bietet außerdem :

                  Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.
                  Erich-Schlesinger-Straße 35
                  18059 Rostock

                  Tel.: (0381) 208 70-0
                  Fax: (0381) 208 70 30
                  Email:  info@verbraucherzentrale-mv.eu

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 140 Kartellrecht am 08.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de