Preisauszeichnung Gewährleistung

    Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung

    Beschreibung

    Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller eventuell anfallender Preisbestandteile anzugeben, also den Endpreis.

    Werden die Waren oder Dienstleistungen per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel angeboten, so müssen zusätzlich die Liefer- und Versandkosten angegeben werden.

    Im Falle von Dienstleistungen müssen Preisverzeichnisse im Geschäftslokal sichtbar ausgehängt werden. In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse auf den Tischen auszulegen oder den Gästen vor der Bestellung auszuhändigen.

    Die Preisangabenverordnung verlangt weiterhin, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.

    Die Preisangabenverordnung gilt nicht im Verhältnis von Unternehmer zu Unternehmer (B2B).

    zuständige Stelle

    Kommunale Ordnungsbehörden

    Ansprechpartner

    Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Haußmannstraße 85

    17309 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1244

    17302 Pasewalk

    Der Bürgermeister

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: keine Sprechzeiten Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03973 2510

    Fax: 03973 251199

    E-Mail: stadt.pasewalk@pasewalk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Pasewalk

    Empfänger: Stadt Pasewalk

    IBAN: DE37 1505 0400 3110 0049 24

    BIC: NOLADE21PSW

    Bankinstitut: Sparkasse Uecker-Randow

    Stichwörter

    Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verstöße gegen die Preisangabenverordnung werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Zuständig sind die Ordnungsämter.

    Eine fehlerhafte oder unterlassene Preisangabe kann zudem eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Abmahnverein zur Folge haben.

    Unterstützende Institutionen

    Die Bundesnetzagentur ist Ansprechpartner bei Preisangabenbeschwerden mit Dienstleistern auf dem Gebiet Elektrizität/Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sie ist wie folgt zu erreichen:
    Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder Postfach 80 01, 53105 Bonn (Telefonnummer 0228/14-0, Faxnummer 0228/14-8872) oder per E-Mail poststelle@bnetza.de.

    Beratung und Information bietet außerdem die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg-Vorpommern und Vorpommern e.V., Strandstraße 98, 18055 Rostock, Telefonnummer 0381/20 87 050, Faxnummer 0381/20 87 030, E-Mail info@nvzmv.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 140 Kartellrecht am 08.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English