Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
Beschreibung
Jeder Unternehmer, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller eventuell anfallender Preisbestandteile anzugeben, also den Endpreis.
Werden die Waren oder Dienstleistungen per Telefon, Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel angeboten, so müssen zusätzlich die Liefer- und Versandkosten angegeben werden.
Im Falle von Dienstleistungen müssen Preisverzeichnisse im Geschäftslokal sichtbar ausgehängt werden. In Gaststätten sind die Preisverzeichnisse auf den Tischen auszulegen oder den Gästen vor der Bestellung auszuhändigen.
Die Preisangabenverordnung verlangt weiterhin, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Die Mengeneinheit ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter.
Die Preisangabenverordnung gilt nicht im Verhältnis von Unternehmer zu Unternehmer (B2B).
zuständige Stelle
Kommunale Ordnungsbehörden
Ansprechpartner
Stadt und Amtsverwaltung Schwaan
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  geschlossen Dienstag  08:00-12:00 Uhr, 14:00-18:00 Uhr Mittwoch  geschlossen Donnerstag  08:00-12:00 Uhr, 13:00-14:00 Uhr Freitag  geschlossen Hinweis: Sie können vorher einen Termin vereinbaren. 
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung werden im Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Zuständig sind die Ordnungsämter.
Eine fehlerhafte oder unterlassene Preisangabe kann zudem eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Abmahnverein zur Folge haben.
Unterstützende Institutionen
Die Bundesnetzagentur ist Ansprechpartner bei Preisangabenbeschwerden mit Dienstleistern auf dem Gebiet Elektrizität/Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Sie ist wie folgt zu erreichen:
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn oder
Postfach 80 01
53105 Bonn
Tel.: (0228) 14-0
Fax: (0228) 14-8872
E-Mail poststelle@bnetza.de.
Beratung und Information bietet außerdem :
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock
Tel.: (0381) 208 70-0
Fax: (0381) 208 70 30
Email: info@verbraucherzentrale-mv.eu
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 140 Kartellrecht am 08.06.2015