Instandsetzerkennzeichen Zuteilung

    Eichung von Messgeräten: Befugnis für Instandsetzungsbetrieb beantragen

    Beschreibung

    Bei der Eichung wird ein geprüftes Messgerät durch den Hauptstempel als geeicht gekennzeichnet und durch einen Sicherungsstempel gegen Eingriffe geschützt. Die Gültigkeitsdauer der Eichung ist zeitlich befristet.

    Die zuständige Behörde kann Betrieben, die geeichte Messgeräte instand setzen (Instandsetzer), auf deren Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein besonderes Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Die Betriebe werden als Instandsetzer zugelassen,

    • wenn sie mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen ausgestattet und geprüfte Normalgeräte vorhanden sind und
    • wenn fachkundiges Personal vorhanden ist.

    Als Sachkundenachweis des Personals genügt

    • für den Inhaber des Instandsetzungsbetriebes oder verantwortlichen technischen Mitarbeiter des Betriebes die Meisterprüfung oder mindestens eine fünfjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf,
    • für anderes Instandsetzungspersonal die Meister- oder Gesellenprüfung oder eine mindestens einjährige Tätigkeit in einem einschlägigen Beruf. (Bei Instandsetzungspersonal für elektronische Einrichtungen sind weitere Nachweise erforderlich.) 

    Häufig sind zur Zulassung auch die Bereithaltung und Kenntnis der Eichordnung und gegebenenfalls weiterer Unterlagen erforderlich.

    Die zuständige Behörde kann Angaben und Unterlagen zum Nachweis dieser Voraussetzungen verlangen. Die Befugnis wird schriftlich für bestimmte Messgerätearten erteilt. Dem zugelassenen Betrieb wird ein Instandsetzerkennzeichen zugeteilt. Die Verleihung der Befugnis und die Zuteilung des Instandsetzerkennzeichens erfolgt durch eine Urkunde.  

    zuständige Stelle

    In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich bitte an die Eichdirektion Nord.

    Ansprechpartner

    Eichdirektion Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Güterbahnhof 23

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Augustastraße 30

    17033 Neubrandenburg

    Außenstelle Neubrandenburg

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen den Antrag auf Verleihung der Befugnis an die für den Ort Ihrer gewerblichen Niederlassung zuständige Behörde richten. In dem Antrag sind die Messgerätearten, für die die Befugnis beantragt wird, zu benennen. Die zuständige Behörde kann Angaben und Unterlagen zum Nachweis der genannten Voraussetzungen verlangen, soweit es für die Beurteilung des Antrags erforderlich ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitungsdauer ist davon abhängig, inwieweit die Voraussetzungen erfüllt werden können. Erst nach dem Erfüllen aller Voraussetzungen erfolgt die (zeitnahe) Anerkennung.

    Bearbeitungsdauer

    13 Wochen

    13 Wochen

    Kosten

    Gebühren nach Aufwand gemäß Ziffer 14.5.1.1 der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Stichwörter

    Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb, Messgeräte instand setzen: Betrieb - Zulassung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de