Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung

    Übersetzer: Öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Übersetzenden beantragen

    Als Übersetzer/in können Sie die allgemeine Beeidigung in M-V für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke beantragen. 

    Beschreibung

    Zur Sprachenübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke können Urkundenübersetzer für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern allgemein beeidigt werden. Die Übersetzer werden in das für jedermann einsehbare elektronische Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis aufgenommen. 

    Beeidigte Übersetzende dürfen die Bezeichnung „allgemein beeidigte Übersetzerin für... (Angabe der Sprache)“ oder „allgemein beeidigter Übersetzer für... (Angabe der Sprache)“ führen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock, der auch die erforderlichen Auskünfte über den Ablauf des Verwaltungsverfahrens erteilt.

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Rostock

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 3

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2017

    Technisch geändert am 30.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Zum Nachweis der persönlichen Eignung sind in der Regel vorzulegen:

    • eine Ablichtung des Personalausweises oder des Reisepasses
    • ein Nachweis darüber, dass sich die Niederlassung oder der Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz befindet (nur für Antragsteller, die nicht aus einem EU-Staat oder EWR-Staat kommen)
    • Bescheinigung der Ausländerbehörde über das Bestehen einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
    • ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregisters (Belegart:OB)
    • ein tabellarischer Lebenslauf
    • Erklärung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GDolmG (siehe Antragsformulare auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Rostock)

    Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind in der Regel vorzulegen:

    • Nachweis zu Grundkenntnissen in der deutschen Rechtssprache
    • begl. Kopie eines Zeugnisses zu einer im Inland bestandenen Dolmetscherprüfung eines staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfungsamtes oder eine andere staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung für den Dolmetscherberuf
    • begl. Kopie eines Zeugnisses zu einer im Ausland bestandenen Prüfung, die von einer zuständigen Stelle als gleichwertig mit einer Prüfung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 GDolmG anerkannt wurde
    • Alternativ sind Nachweise gemäß § 4 GDolmG (alternativer Befähigungsnachweis) vorzulegen. Hier sind spezielle Voraussetzungen zu beachten!

    Formulare

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die allgemeine Beeidigung endet nach fünf Jahren.)

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern: Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Eintragung

    Genehmigungsfiktion: 3 Monate

    Kosten

    •  
    • ir die Beeidigung als Dolmetscher und Übersetzer gleichzeitig beantragt, entsteht eine Gebühr in Höhe von 170,00 €. Dolmetscher und Übersetzer, die bereits vor dem 01.01.2023 in M-V beeidigt waren, zahlen bei erstmaliger allgemeiner Beeidigung nach dem GDolmG und/oder dem ÜG M-V eine Gebühr in Höhe von 70,00 €.

    für die Öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Übersetzenden: Verwaltungsgebühr 150,00 EUR

    zusätzlich für mehrere Sprachen: Verwaltungsgebühr 50,00 EUR

    für die erstmalige Allgemeine Beeidigung eines Übersetzenden, der bereits in Mecklenburg-Vorpommern vor dem 1. Januar 2023 allgemein beeidigt und öffentlich bestellt worden war (unabhängig von der Anzahl der Sprachen): Verwaltungsgebühr 70,00 EUR

    für die gleichzeitig beantragte Beeidigung von Gerichtsdolmetschenden und Übersetzenden: Verwaltungsgebühr 170,00 EUR

    für eine Ablehnung (Antragsbearbeitungsgebühr): Verwaltungsgebühr 70,00 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis der fachlichen Eignung

    Dokumenttyp: Nachweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Identifikationsdokument

    Dokumenttyp: Ausweis

    Bezeichnung: alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Meldebestätigung (aktuell)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis der Zuverlässigkeit (Unterlagen je nach Anforderung)

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium M-V am 26.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2010

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021