Vermittlerregister Eintragung

    Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen

    Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.

    Beschreibung

    Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.

    Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.

    zuständige Stelle

    Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Graf-Schack-Allee 12

    19053 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0385 5103999

    Telefon Festnetz: 0385 51030

    Telefon Festnetz: 0385 5103111(Direkt-Hotline)

    E-Mail: info@schwerin.ihk.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Vermittlerregister - Eintragung juristische Person
    Vermittlerregister - Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
    Vermittlerregister - Eintragung natürliche Person / Personengesellschaft
    Vermittlerregister - Mitteilung über die Änderung der Registerdaten

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Versicherungsvermittler-Erlaubnis

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

    Kosten

    Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.

    Gebühr 45.00 EUR

    Gebühr 45.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 11.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de