Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.
Beschreibung
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.
zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
Internet
Formulare
Vermittlerregister - Eintragung juristische Person
Vermittlerregister - Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
Vermittlerregister - Eintragung natürliche Person / Personengesellschaft
Vermittlerregister - Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Formulare
- IHK Neubrandenburg Eintragung juristische Person
- IHK Neubrandenburg Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- IHK Neubrandenburg Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
- IHK Neubrandenburg Beiblatt juristische Person
- IHK Neubrandenburg Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
- IHK zu Rostock Eintragung juristische Persondefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Rostock Eintragung natürliche Person/PersonengesellschaftDefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Rostock Beiblatt juristische Persondefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Rostock Mitteilung über die Änderung der Registerdatendefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Schwerin Eintragung juristische Persondefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Schwerin Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- IHK zu Schwerin Eintragung natürliche Person/Personengesellschaftdefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Schwerin Beiblatt juristische Person
- IHK zu Schwerin Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Kosten
Für die Registrierung im Register beträgt die Gebühr 45,00 Euro.
Gebühr 45.00 EUR
Gebühr 45.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern am 11.09.2019