Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Zuständig für die Antragsbearbeitung in M-V ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Zuständigkeit
Gewerbebehörde
Ansprechpartner ist in M-V das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpartner
Amt Recknitz-Trebeltal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038229 71-0(2. Verwaltungssitz)
Fax: 038229 71-100(2. Verwaltungssitz)
Fax: 038320 617-200(Hauptsitz)
Telefon Festnetz: 038320 617-0(Hauptsitz)
E-Mail: amt@recknitz-trebeltal.de
Kontaktperson
Herr Heiko Schütze (Amtsvorsteher)
Postanschrift
Karl-Marx-Str. 18
18465 Tribsees
2. Verwaltungssitz Am Markt 1, 18334 Bad Sülze
Fax: 038320 617-200
Telefon Festnetz: 038320 617-210
E-Mail: av@recknitz-trebeltal.de
Internet
Einwohnermeldewesen, Gewerbe
Beschreibung
Aufgaben
- Paß- und Meldewesen
- Lohnsteuerkarten
- Jagd- und Fischereiangelegenheiten
- Tierschutz
- Tierseuchen
- Fundtiere
- Lebensmittelüberwachung
- Gewerbeordnung
- Katastrophenschutz
- Zivilschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Öffnungszeiten oder Änderungen der Sprechzeiten werden auf der Internetseite des Amtes bekannt gegeben.
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung
Stichwörter
Amt für Gewerbe, Ausweis, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt, Einwohner, FIschereischein, Führungszeugnis, Gewerbe, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeaufsicht, Gewerbemeldestelle, Gewerbesteuer, Meldeservice, Meldestelle, Meldewesen, Pass- und Meldeangelegenheiten, Personalausweis, Reisepass
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
- aktuell in M-V gebührenfrei, ggf. Kosten für Führungszeugnis
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023
Stichwörter
Verkauf, Kraftfahrzeuge, Perlen, Platin, Partnervermittlung, Fotoapparaten, Schlüsseldienst, Überprüfungspflichtig, Pelzbekleidung, Vermittlung, Luxuskonsumgüter, Gewerbeanmeldung, Reisen, Konsumgüter, Partnerbörse, Kfz, Detekteien, Altmetalle, Autohandel, Erzeugnisse, Reisebüro, Fahrräder, Zuverlässigkeitsprüfung, Videokameras, Gold, Hochwertige, Edelmetalle, Teppiche, Autos, Silber, Auskunfteien, Unterhaltungselektronik, Gewerbe, gebraucht, Ehevermittlung, Edelsteine, Handel, Sicherungsanlagen, Schmuck, Gebrauchtwagenhandel, Dietrich, Unterkunftsvermittlung, Gebrauchtwagen, optisch, Öffnungswerkzeuge, Gebäudesicherungseinrichtungen, Computer, Überwachungsbedürftig, Gebrauchtwarenhandel, Lederbekleidung