Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Zuständig für die Antragsbearbeitung in M-V ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Zuständigkeit
Gewerbebehörde
Ansprechpartner ist in M-V das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpartner
Abteilung Ordnungsbehördliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03843 769-530
Telefon Festnetz: 03843 769-300
Kontaktperson
Herr Michael Lemal (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-305
E-Mail: michael.lemal@guestrow.de
Frau Veronika Zerbe (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-312
E-Mail: veronika.zerbe@guestrow.de
Herr Frank Lippert (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-321
E-Mail: frank.lippert@guestrow.de
Herr Matthias Klich
Frau Marianne Ullerich (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-331
E-Mail: marianne.ullerich@guestrow.de
Herr Friedemann Teufel (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-310
E-Mail: friedemann.teufel@guestrow.de
Frau Samantha Schwarz (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-306
E-Mail: samantha.schwarz@guestrow.de
Herr Steffen Brandt (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-333
E-Mail: steffen.brandt@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
- Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
- bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
- bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: nein
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
- aktuell in M-V gebührenfrei, ggf. Kosten für Führungszeugnis
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 17.04.2023
Stichwörter
Verkauf, Kraftfahrzeuge, Perlen, Platin, Partnervermittlung, Fotoapparaten, Schlüsseldienst, Überprüfungspflichtig, Pelzbekleidung, Vermittlung, Luxuskonsumgüter, Gewerbeanmeldung, Reisen, Konsumgüter, Partnerbörse, Kfz, Detekteien, Altmetalle, Autohandel, Erzeugnisse, Reisebüro, Fahrräder, Zuverlässigkeitsprüfung, Videokameras, Gold, Hochwertige, Edelmetalle, Teppiche, Autos, Silber, Auskunfteien, Unterhaltungselektronik, Gewerbe, gebraucht, Ehevermittlung, Edelsteine, Handel, Sicherungsanlagen, Schmuck, Gebrauchtwagenhandel, Dietrich, Unterkunftsvermittlung, Gebrauchtwagen, optisch, Öffnungswerkzeuge, Gebäudesicherungseinrichtungen, Computer, Überwachungsbedürftig, Gebrauchtwarenhandel, Lederbekleidung