Förderung: Zuwendungen für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur beantragen
Ziel des Bundesförderprogramms ist der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems. Das Förderprogramm richtet sich nicht an Bürger, sondern an Kommunen und Landkreise.
Beschreibung
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Gemeindeverbünde und Landkreise
Was wird gefördert?
Grundsätzlich können alle Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden. Dazu gehört zunächst der Bau neuer Radwege. Das Programm geht aber erheblich darüber hinaus.
Gefördert werden können beispielsweise:
- Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und benötigter Grunderwerb von:
- straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr (MIV) möglichst getrennten Radwegen sowie Radfahr- und Schutzstreifen einschließlich deren baulicher Trennung vom Kfz-Verkehr
- eigenständigen Radwegen
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen
- Radwegebrücken oder -unterführungen
- Knotenpunkten, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen, ebenso der Bau von Schutzinseln und/oder deutlich vorgezogenen Haltelinien
- Radvorrangrouten
Dazu gehören auch die aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlichen Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege, einschließlich Beleuchtung und Beschilderung in Anlehnung an das Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr.
- Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) für Fahrräder und Lastenräder von:
- Abstellanlagen wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen
- Fahrradparkhäusern an wichtigen Quellen/Zielen des Radverkehrs
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Grünphasen für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der öffentlichen Verwaltung). Die Ausgaben dafür sind als vorweggenommene Planungskosten erst zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden investiven Maßnahme förderfähig.
- Zuwendungen können im begründeten Einzelfall für Fußverkehrsvorhaben gewährt werden, welche baulich vom Radverkehr getrennt sind. Voraussetzungen sind, dass der Anteil der Ausgaben des Fußverkehrs geringer sind als der Anteil der Ausgaben für den Radverkehr und es sich um ein gemeinsam geplantes und gebautes Rad- und Fußverkehrsvorhaben mit inhaltlichem Verbund handelt.
- Zuwendungen können im begründeten Einzelfall zudem für gemeinsame Geh- und Radwege gewährt werden, sofern die Herstellung eines getrennten Radweges baulich nicht umsetzbar und unverhältnismäßig ist.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuweisung als Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens; bei finanzschwachen Gemeinden bis zu 90 Prozent.
Zuwendungen für die Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen bzw. Radinfrastrukturen und die Beseitigung von Unfallschwerpunkten können gewährt werden, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei finanzschwachen Gemeinden mindestens 10.000 EUR und bei nicht finanzschwachen Gemeinden mindestens 30.000 EUR betragen.
Eine Kommune ist finanzschwach, wenn ihre dauernde Leistungsfähigkeit gefährdet oder weggefallen ist. Der Bewertung, ob die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune gefährdet oder weggefallen ist, wird das rechnerunterstützte Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen (RUBIKON) mit den Daten der aktuellen Haushaltsplanung zugrunde gelegt.
zuständige Stelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag (Vorlage auf der Homepage des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern)
- Mit dem Antrag sind folgende, aktuelle Unterlagen (soweit zutreffend) zu übergeben (ausschließlich digitale Übermittlung):
- Vorhabenbeschreibung
- Zeitplan
- RUBIKON-Auszug
- Finanzierungsnachweise durch andere öffentliche Stellen
- Bei finanzschwachen Kommunen (lt. RUBIKON orange oder rot): Stellungnahme der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde
- Baubeschreibung einschließlich Planungsunterlagen mit detaillierter Kostenschätzung
- Lageplan sowie relevante zeichnerische Unterlagen
- Dokumentation der Erhaltungskonzeption (beim Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen)
- Radverkehrskonzept beziehungsweise Netz und eine Erläuterung, inwiefern sich die Maßnahme darin einfügt und es die dauerhafte Erhaltung der geförderten Maßnahme berücksichtigt
- Bei Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen, die auf einem touristischen Radfernweg beziehungsweise Rundweg liegen: eine Bestätigung der Nutzung auch vom Alltagsradverkehr
- eine Erläuterung, warum die Maßnahme insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweist
Formulare
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass das Vorhaben:
- durch die gezielte Verbesserung der Radinfrastruktur deren Attraktivität und Sicherheit erhöht, einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze leistet und mindestens entsprechend den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken, geplant und umgesetzt wird; Ausnahmen sind auf kurze Streckenabschnitte zu beschränken und zu begründen,
- eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre hat und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweist,
- nicht ausschließlich touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist,
- im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes geplant und umgesetzt wird,
- dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch kann eingelegt werden beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale, Werkstraße 213, 19061 Schwerin
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Bewilligung ist formgebunden. Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern stellt auf ihrer Internetseite ein Formular zur Verfügung, das nach dem elektronischen Absenden innerhalb von 14 Tagen unterschrieben an die Bewilligungsbehörde zu senden ist. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich auf elektronischem Weg einzureichen.
Fristen
Laufzeit der Förderung: ab dem 11.03.2025 bis zum 31.12.2030
Bearbeitungsdauer
Der Antrag muss alle zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Zusätzliche Unterlagen sind auf Anforderung der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn alle geforderten Unterlagen und der unterschriebene Originalantrag vorliegen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antragsteller verpflichtet sich, die zur Förderung beantragte/n Radverkehrsanlage/n nach dem Stand der Technik entsprechend den gültigen Regelwerken (insbesondere der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), dort u.a. hinsichtlich Radverkehrsführung an Knotenpunkten sowie der Ausbauparameter von Radwegen) umzusetzen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern am 11.03.2025