Futtermittelunternehmen: Zulassung beantragen

    Nach EU-Recht ist für bestimmte Tätigkeiten des Futtermittelunternehmens eine Zulassung durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde erforderlich.

    Beschreibung

    Nach EU-Recht stellen Futtermittelunternehmer sicher, dass alle seiner Kontrolle unterstehenden Betriebe (jede Anlage eines Futtermittelunternehmens) bei der zuständigen Behörde zugelassen sind.

    Nach Bundesrecht stellen Futtermittelunternehmer sicher, dass sie für bestimmte Tätigkeiten durch die zuständige Behörde zugelassen sind.

    Der Antrag auf Zulassung hat schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - Dezernat LALLF 610

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Zulassung sind die Angaben im Antragsformular sowie abhängig von der beantragten Tätigkeit gegebenenfalls bestimmte Nachweise erforderlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein 
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.

    Sie müssen die erforderlichen Nachweise beibringen.

    Sie erfüllen die einschlägigen Vorschriften.

    Sie bezahlen die Gebühren für die Zulassung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zulassungsbescheid/Gebührenbescheid.

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung beantragen Sie schriftlich per Post oder elektronisch per E-Mail bei der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde.

    Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft Ihren Antrag. 

    Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde wird eine Besichtigung vor Ort durchführen.

    Wenn Ihr Betrieb alle Anforderungen erfüllt, stellt die zuständige Behörde einen Zulassungsbescheid sowie einen Gebührenbescheid aus.

    Fristen

    Die Zulassung des Betriebes muss vor Aufnahme der Betriebstätigkeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    für die Zulassung von Betrieben nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 und nach Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 141/2007: Verwaltungsgebühr ab 490.00 EUR bis 2460.00 EUR

    für die Registrierung und Zulassung gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Anhang IV, Kapitel III Abschnitt B und D, Kapitel IV Abschnitt D und E der Verordnung (EG) Nr. 999/2001: Verwaltungsgebühr ab 62.00 EUR bis 500.00 EUR

    für die Zulassung von Betrieben gemäß § 29 Futtermittelverordnung, je Betriebsstätte: Verwaltungsgebühr ab 490.00 EUR bis 1970.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 12.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de