Futtermittelunternehmen Änderung

    Futtermittelunternehmen: Änderung beantragen

    Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

    Beschreibung

    Nach EU-Recht stellen Futtermittelunternehmer aktuelle Informationen über alle unter ihrer Kontrolle stehenden Betriebe sowie unter anderem alle wichtigen Veränderungen bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen (auch Umfirmierungen) zur Verfügung. Die Meldung hat bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.

    Nach Bundesrecht sind Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - Dezernat LALLF 610

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular, auch formloser Antrag möglich

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Betrieb ist als Futtermittelunternehmen registriert. 
    • Ihr Betrieb ist für eine Tätigkeit durch die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde zugelassen.
    • Es haben sich wichtige Änderungen in Ihrem Betrieb bei den Tätigkeiten ergeben.
    • Sie wollen eine Betriebsschließung mitteilen.
    • Sie wollen eine Umfirmierung, Umbenennung mitteilen, Sie wollen weitere der Registrierung zugrunde liegende Änderungen mitteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Änderungsmitteilung können Sie der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde auch formlos per E-Mail oder per Post mitteilen. Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft und erfasst ihre übermittelten Betriebsdaten. 

    Eine Bestätigung über die Änderung der Registrierung wird nur auf Anforderung ausgestellt. 

    Die Zulassungsänderung erfolgt durch Bescheid.

    Fristen

    Änderungen sind unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Änderungsmitteilung für Registrierungsänderungen ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 12.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Zulassung, Registrierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English