Futtermittelunternehmen Registrierung

    Futtermittelunternehmen: Registrierung beantragen

    Wenn Sie Futtermittel herstellen, behandeln, lagern, transportieren, oder Inverkehrbringen, müssen Sie Ihren Betrieb und alle dazugehörenden Betriebsstätten als Futtermittelunternehmen registrieren lassen.

    Beschreibung

    Nach EU-Recht muss jeder Futtermittelunternehmer alle seiner Kontrolle unterstehenden Betriebe (jede Anlage eines Futtermittelunternehmens), die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, registrieren lassen. Die Meldung hat schriftlich oder elektronisch, in der von der zuständigen Behörde verlangten Form, zu erfolgen.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei - Dezernat LALLF 610

    Adresse

    Hausanschrift

    Thierfelderstraße 18

    18059 Rostock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000 Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle. Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich. Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja - für die Registrierung nach Futtermittelverordnung
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit gemäß Antragsformular.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • ohne

    Verfahrensablauf

    Die Registrierung können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen. Sie füllen den Antrag aus und übermitteln diesen per E-Mail oder per Post an die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde. Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft Ihren Antrag und erfasst Ihre Betriebsdaten. 

    Die Registrierung nach Verordnung (EG) Nr. 183/2005 wird nur auf Anforderung bestätigt. Die Registrierung nach Futtermittelverordnung wird mit Bescheid beschieden.

    Fristen

    Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Registrierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 183/2005 ist gebührenfrei.

    für die Registrierung nach § 21 Futtermittelverordnung, je Betriebsstätte: Verwaltungsgebühr ab 490.00 EUR bis 1230.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 12.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Stichwörter

    Registrierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de