Ärztliche Prüfung Zulassung

    Arzt und Ärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen

    Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin. Ein Studium der Medizin von fünf bis 500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität). Das letzte Jahr des Studiums umfasst in der Regel eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen:

    1. eine Ausbildung in Erster Hilfe
    2. einen Krankenpflegedienst von drei Monaten
    3. eine Famulatur von vier Monaten
    4. die ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 310 - Landesprüfungsamt für Heilberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Engels-Platz 5-8

    18055 Rostock

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. keine Sprechzeit Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr Fr. keine Sprechzeit

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 385 588-59003

    Kontaktperson

    • Anne Lehmann (Fachperson für Datenschutz)
      Hausanschrift

      Friedrich-Engels-Platz 5-8

      18055 Rostock

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abschnitt M1:

    • Geburtsurkunde (ggf. Heiratsurkunde und ggf. Nachweis bei Änderung der Staatsbürgerschaft)
    • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife in beglaubigter Kopi (- bei ausländischen Bildungsnachweisen zusätzlich die Anerkennungsbescheinigung)
    • Studienbuch, Studienbescheinigungen
    • Ausbildung in Erster Hilfe
    • Krankenpflegedienstzeugnisse über 90 Kalendertage
    • Praktikum der Physik für Mediziner
    • Praktikum der Chemie für Mediziner
    • Praktikum der Biologie für Mediziner
    • Praktikum der Physiologie
    • Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie
    • Kursus der makroskopischen Anatomie
    • Kursus der mikroskopischen Anatomie
    • Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
    • Seminar Physiologie
    • Seminar Biochemie/Molekularbiologie
    • Seminar Anatomie
    • Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
    • Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
    • Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
    • Praktikum der medizinischen Terminologie
    • Seminare mit klinischem Bezug im Umfang von mindestens 56 Std.
    • Seminare als integrierte Veranstaltungen im Umfang von mindestens 98 Std.
    • Wahlfach (benotet)
    • Kopie Wahlfach (einfache Kopie)
    • ggf. Zusammenfassende Bescheinigung gem. ÄApprO 2012
    • ggf. Kopie zusammenfassende Bescheinigung

    Abschnitt M2:

    • Nachweis über Famulatur von vier Monaten (Bescheid über die Vorab-Anerkennung oder Original-Famulaturzeugnisse dem Antrag beilegen; bitte stellen Sie parallel zum Antrag oder bis zu 3 Monate vor der Anmeldefrist keinen gesonderten Antrag mehr auf VorabAnerkennung)
    • Leistungsnachweis nach § 27 Abs. 1 bis 4 ÄAppO  oder ggf. zusammenfassende Bescheinigung
    • Ggf. Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen oder Studienzeiten
    • Studienbuch oder Studienverlaufsbescheinigung (inkl. allen Semestern) oder einzelne Immatrikulationsbescheinigungen einschließlich letztes Semester* Wichtig: Angaben über Urlaubssemester erforderlich
    • bei Uniwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung(en)
    • Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung oder Zeugnis über das Bestehen einer Äquivalenzprüfung im Modellstudiengang oder Bescheid über die Anrechnung, wenn im Ausland erworben oder Zeugnis über das Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung
    • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde und ggf. Nachweis bei Änderung der Staatsbürgerschaft
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

    Abschnitt M3:

    • Studienbuch oder Studienverlaufsbescheinigung (inkl. allen Semestern) oder einzelne Immatrikulationsbescheinigungen einschließlich letztes Semester* Wichtig: Angaben über Urlaubssemester erforderlich
    •  Bescheinigungen über das Praktische Jahr (PJ)
    • bei Uniwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung(en)
    • sofern der M2 nicht in MV abgelegt wurde, zusätzlich: 
    • Geburtsurkunde
    • Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde)
    • Hochschulzugangsberechtigung/Abiturzeugnis
    • Zeugnis über den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

    Formulare

    • Formulare / Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Damit Sie zur ärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die notwendigen Nachweise beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de