Schulzeugnis Ersatz

    Schulzeugnis: Ersatz beantragen

    Sie haben ein Schulzeugnis verloren? Dann können Sie die Ausstellung eines Ersatz-Schulzeugnisses beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie ein Schulzeugnis verloren, können Sie sich nach Ausstellung des Schulzeugnisses an die zuständige Stelle wenden, um ein Ersatz des Schulzeugnisses zu beantragen. Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Bei Schülerinnen oder Schüler ist die Schule, die das Original ausgestellt hat, zuständig.
    • Bei Bürgerinnen und Bürger, die keine Schülerinnen oder Schüler mehr sind, ist das Schulverwaltungsamt des jeweiligen Schulträgers zuständig.

    Ansprechpartner

    Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen - Amt für Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wehberg 17

    23972 Dorf Mecklenburg

    Parkplatz:
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03841 798-0

    Fax: 03841 798226

    E-Mail: info@amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de

    Stichwörter

    Baumfällung, Eheschließung, Einwohnermeldeamt, Feuerwehr, FIschereischein, Friedhofsverwaltung, Fundbüro, Gewerbeamt, Kita, Meldestelle, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Wohngeld, Standesamt,, Ordnungsamt, Reisepass, Schulen, Schullastenausgleich, Spielplatz, Sterbefälle, Tierschutz, Wohngeld

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2014 (von: Arndt, Olaf)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Gründemann, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dateien und Akten geschlossen worden sind. Der Personenbezug aus schulischen Dateien und Akten wird entfernt, wenn dessen Speicherung für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 0 bis 45 Jahre (für Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnissen und Prüfungslisten der beruflichen Schulen (Schüler- und Nichtschülerprüfungen))

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 0 bis 15 Jahre (für Schülerstammblätter, Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften (soweit es sich nicht um Abgangs- und Abschlusszeugnisse handelt), Klassenbücher, Notenbücher/Notenlisten, Nachweishefte, Akten über Schüler- und Nichtschülerprüfungen einschließlich der Prüfungsarbeiten)

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 0 bis 5 Jahre (für alle übrigen Dateien und Akten)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 23.07.2024 (von: Barth, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)