Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Abteilung Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 8 Gebühren: ja - Parkplatz: Markt / Fürstenhof
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Parkdeck Baustraße
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt / Pfarrkirche
Anzahl: 2 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Güstrow
Linien:- S-Bahn: Güstrow - Rostock Hbf - Warnemünde
- Regionalbahn: Güstrow - Laage - Rostock Hbf; Pasewalk - Neubrandenburg - Güstrow - Bützow - Schwerin - Ludwigslust; Elsterwerda - Berlin - Güstrow - Rostock
- Haltestelle: Haltestelle Markt
Linie:- Bus: 201 & zeitweise die Linien 203, 204, 210, 215, 241, 252, 250, 290
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Hinweis: zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03843 769-431
Fax: 03843 769-560
Kontaktperson
Herr Detlef Wenzek (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-400
E-Mail: detlef.wenzek@guestrow.de
Frau Angela Harder (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-404
E-Mail: angela.harder@guestrow.de
Herr Nils Persson (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-407
E-Mail: nils.persson@guestrow.de
Frau Carmen Marquardt (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03843 769-408
E-Mail: carmen.marquardt@guestrow.de
Herr Dieter Winkler (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-403
E-Mail: dieter.winkler@guestrow.de
Herr Jörg Waitschies (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: 03843 769-406
E-Mail: joerg.waitschies@guestrow.de
Bankverbindung
Barlachstadt Güstrow
Empfänger: Barlachstadt Güstrow
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: abhängig von der jeweiligen Kommune
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen notwendig: Nein
Voraussetzungen
- Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
- Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Hinweise für Güstrow: GÜ_Baumfällgenehmigung_kommunal
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
- Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KIM-Kommunalredaktion M-V (mit Unterstützung der Zentralen FIM-Landesredaktion M-V). am 01.07.2024
Stichwörter
Baumfällgenehmigung