Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen

    Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

    Hinweise für Rostock: HRO_Baumfällgenehmigung_kommunal

    In der Hansestadt Rostock ist der Baumschutz in der Baumschutzsatzung (siehe Button Rechtsgrundlagen) geregelt.

    Geschützt sind danach alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 0,50 Metern, bei Obstbäumen mindestens 0,80 Metern; gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden oder unterhalb des Kronenansatzes, sofern dieser unter 1,30 Meter Höhe liegt.

    Walnussbäume und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume. Geschützt sind mehrstämmige Bäume, sofern die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,50 Meter beträgt.

    Für Fragen zum Baumschutz im Zusammenhang mit der Verlegung von Leitungen aller Art gibt es ein Hinweisblatt Leitungsverlegung.

    Für die Realisierung zulässiger Bauvorhaben dürfen Gehölze soweit notwendig in geringfügigem Umfang beseitigt werden.
    Gehölzschnittmaßnahmen dürfen aber nicht zu einer erheblichen Störung von Bruten der Singvögel führen. Die Verbrennung von Grünschnitt ist in der Hansestadt Rostock verboten.

    Wie gehen wir mit unseren Bäumen um - Eine kurze Anleitung

    Liste Naturdenkmale (ohne Rostocker Heide)

    In der Hansestadt Rostock ist der Baumschutz in der Baumschutzsatzung (siehe Button Rechtsgrundlagen) geregelt.

    Geschützt sind danach alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 0,50 Metern, bei Obstbäumen mindestens 0,80 Metern; gemessen in 1,30 Meter Höhe über dem Erdboden oder unterhalb des Kronenansatzes, sofern dieser unter 1,30 Meter Höhe liegt.

    Walnussbäume und Esskastanien zählen nicht als Obstbäume. Geschützt sind mehrstämmige Bäume, sofern die Summe der Stammumfänge von zwei Einzelstämmen mindestens 0,50 Meter beträgt.

    Für Fragen zum Baumschutz im Zusammenhang mit der Verlegung von Leitungen aller Art gibt es ein Hinweisblatt Leitungsverlegung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Team Stadtbäume

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Westfriedhof 2

    18059 Rostock

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 381 381-8556

    E-Mail: steffie.soldan@rostock.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.06.2017

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rostock: HRO_Baumfällgenehmigung_kommunal

    Neben den Angaben zum betroffenen Baum sind eine Begründung und eine Lageskizze anzugeben.

    Neben den Angaben zum betroffenen Baum sind eine Begründung und eine Lageskizze anzugeben.

    Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: abhängig von der jeweiligen Kommune
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen notwendig: Nein

    Hinweise für Rostock: HRO_Baumfällgenehmigung_kommunal

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen notwendig: Nein
    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen notwendig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie wollen einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen, stark zurückschneiden oder auf den Stock setzen.
    • Der Baum oder das Gehölz ist durch eine kommunale Baumschutzsatzung geschützt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Nach Antragstellung erfolgt gegebenenfalls eine vor Ort Besichtigung.
    • Sie erhalten in der Regel anschließend eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Rostock: HRO_Baumfällgenehmigung_kommunal

    Fällanträge sind schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Ein Antrag per E-Mail ist nicht zulässig. Das Muster für den Fällantrag können Sie bei Bedarf verwenden. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.

    Bei Bauvorhaben ist jedoch eine umfangreichere Darstellung nach § 7 der Baumschutzsatzung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.

    Fällanträge sind schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Ein Antrag per E-Mail ist nicht zulässig. Das Muster für den Fällantrag können Sie bei Bedarf verwenden. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu.

    Bei Bauvorhaben ist jedoch eine umfangreichere Darstellung nach § 7 der Baumschutzsatzung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens gefordert.

    Fristen

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Ausnahmegenehmigung erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Rostock: HRO_Baumfällgenehmigung_kommunal

    • Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in Kleingartenparzellen in nach dem Bundeskleingartengesetz als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen sind gebührenfrei.

    bei Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung für 1 bis 3 Bäume: Verwaltungsgebühr 69.0 EUR

    bei Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung ab dem 4. Baum: Verwaltungsgebühr 8.5 EUR

    • Genehmigungen für die Fällung von Bäumen in Kleingartenparzellen in nach dem Bundeskleingartengesetz als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen sind gebührenfrei.

    bei Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung für 1 bis 3 Bäume: Verwaltungsgebühr 69.00 EUR

    bei Ausnahmen und Befreiungen nach der Baumschutzsatzung ab dem 4. Baum: Verwaltungsgebühr 8.50 EUR

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rostock: HRO_Baumfällgenehmigung_kommunal

    Für die Realisierung zulässiger Bauvorhaben dürfen Gehölze soweit notwendig in geringfügigem Umfang beseitigt werden.
    Gehölzschnittmaßnahmen dürfen aber nicht zu einer erheblichen Störung von Bruten der Singvögel führen. Die Verbrennung von Grünschnitt ist in der Hansestadt Rostock verboten.

    Wie gehen wir mit unseren Bäumen um - Eine kurze Anleitung

    Liste Naturdenkmale (ohne Rostocker Heide)

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KIM-Kommunalredaktion M-V (mit Unterstützung der Zentralen FIM-Landesredaktion M-V). am 01.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 01.07.2024

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Baumfällgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021