Grundwasser: Bewilligung für die Entnahme beantragen
Wenn Sie Grundwasser entnehmen möchten, können Sie eine wasserrechtliche Bewilligung bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Grundwasser entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Behörde. Normalerweise wird eine Erlaubnis beantragt. In begründeten Ausnahmefällen können Sie stattdessen auch eine Bewilligung beantragen.
Eine Bewilligung räumt Ihnen das Recht zur Grundwassernutzung ein. Im Unterschied zur Erlaubnis kann eine Bewilligung behördenseitig nicht jederzeit, sondern nur eingeschränkt widerrufen werden. Zudem schützt eine Bewilligung vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter.
Die Bewilligung legt Zweck, Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Ansprechpartner
FG Grundwasser und Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 12 63
19370 Parchim
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03871 722-6804(Herr Fiedelmann (FGL))
E-Mail: max.fiedelmann@kreis-lup.de
erforderliche Unterlagen
In Ihrem Antrag auf eine Bewilligung machen Sie unter anderem folgende Angaben:
- Begründung, warum für Ihr Vorhaben eine gesicherte Rechtsstellung nötig ist
- Erläuterung des Zwecks und Plans Ihres Vorhabens
Welche weiteren Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:
- Baubeschreibung mit hydraulischer Berechnung der Entnahmemengen, Ermittlung des Absenktrichters und Angaben zum Absenkziel sowie Anlagenbeschreibung (Tiefe, Durchmesser, Bohrverfahren, Brunnenart, etc.)
- Lageplan der Entnahmestelle(n) und ggf. Einleitstelle(n), einschließlich der grafischen Darstellung des Absenktrichters
Optional:
- Hydrogeologisches Gutachten (Auswirkungen auf Baugrund, vorhandene bauliche Anlagen, Vegetation, etc.)
- Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde zu eventuell vorhandenen Altlasten
- Analytik des Grundwassers im Altlastenfall
- Unterlagen zur UVP-Vorprüfung
- Fachbeitrag nach WRRL
- hydraulischer Nachweis der schadlosen Ableitung des eingeleiteten Grundwassers im Oberflächengewässer
- Nachweis der schadlosen Versickerung
- Pläne der Baugrube und der Anlage zur Grundwasserentnahme (Grundriss, Querschnitt, Höhenangaben)
- Bodengutachten
- Bodenprofile
- Stellungnahme des Unterhaltungspflichtigen/Wasser- und Bodenverband für das Einleitgewässer
- Zustimmung des Eigentümers/Betreibers der öffentlichen Kanalisation
- Zustimmung des Grundstückeigentümers bei der Versickerung
Voraussetzungen
- Ihr Vorhaben ist ohne die gesicherte Rechtsstellung einer Bewilligung nicht zumutbar. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das Trinkwasser fördern und die dafür nötigen Anlagen bauen möchte, eine Bewilligung beantragen.
- Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Absatz 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 9 Absatz 1 Nummer 5 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 12 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 14 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- § 5 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- § 7 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- § 31 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- § 32 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- § 122 Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
- Tarifstelle 200 der Wasserwirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaKostVO M-V)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Bewilligung können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Senden Sie Ihren Antrag auf Bewilligung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
- Die zuständige Wasserbehörde
- prüft, ob Ihr Antrag und Ihre Unterlagen vollständig sind und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen,
- führt ab einer geplanten Grundwasserentnahme von mindestens 5.000 Kubikmeter pro Jahr eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht (UVP-Pflicht) durch, wenn erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Ab einer Entnahmemenge von 100.000 Kubikmeter pro Jahr wird eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt. Das Ergebnis der Vorprüfung wird veröffentlicht.
- Gegebenenfalls werden Betroffene im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen.
- Sie erhalten
- einen Bewilligungsbescheid oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Fristen
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Bewilligung frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.
Kosten
Weitere Gebühren können bei Erteilung von Auflagen und Anordnungen durch die Wasserbehörde entstehen.: Verwaltungsgebühr ab 70.0 EUR bis 30000.0 EUR
Dokumente
Eingehend
Lageplan
Dokumenttyp: Bericht
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis des berechtigten Interesses
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Projektbeschreibung/ Vorhabenskonzept
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis des öffentlichen Interesses
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 10.01.2025
Stichwörter
Zutagefördern, Quelle, Gewässernutzung, Trinkwasser, WHG, Trinkwasserversorgung, Wasserhaushaltsgesetz, Wasserschutzgebiet, Brunnen, Zutageleiten, Wasser, Eigenversorgung, Gewässer, Dauerpumpversuch, Wasserhaushalt, Wasserversorger, Ableiten von Grundwasser, Wasserrechtliche Bewilligung