Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern Bewilligung

    Benutzung eines Gewässers: Bewilligung für die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern beantragen

    Wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten möchten, können Sie eine wasserrechtliche Bewilligung bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wasser aus einem oberirdischen Gewässer - also aus einem Fluss, See, Kanal, Bach, Graben oder Teich - entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung. Normalerweise wird eine Erlaubnis beantragt. In begründeten Ausnahmefällen können Sie stattdessen auch eine Bewilligung beantragen.

    Eine Bewilligung räumt Ihnen das Recht zur Nutzung oberirdischer Gewässer ein. Im Unterschied zur Erlaubnis kann eine Bewilligung behördenseitig nicht jederzeit, sondern nur eingeschränkt widerrufen werden. Zudem schützt eine Bewilligung vor den zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter.

    Die Bewilligung legt Zweck, Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Erfolgt die Wasserentnahme aus einem Gewässer 1. Ordnung?

    bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)"
    bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit der unteren Wasserbehörde"

    Ansprechpartner

    Dezernat STALUMM 42

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    18246 Bützow

    Hausanschrift

    An der Jägerbäk 3

    18069 Rostock

    Version

    Technisch erstellt am 13.03.2017

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    In Ihrem Antrag auf eine Bewilligung machen Sie unter anderem folgende Angaben:

    • Begründung, warum für Ihr Vorhaben eine gesicherte Rechtsstellung nötig ist
    • Erläuterung des Zwecks und Plans Ihres Vorhabens

    Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

    In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:

    • Vorhabenbeschreibung mit hydraulischer Berechnung der Entnahmemengen und Beschreibung der Entnahmeanlagen (zum Beispiel Pumpenanlage und Transportsystem)
    • Lageplan der Entnahmestelle(n) und gegebenenfalls Einleitstelle(n)
    • Angaben zu Zweck und Dauer der Wasserentnahme

    Optional:

    • hydrologisches Gutachten (Auswirkungen der Wasserentnahmen)
    • Nachweis des Erhalts der Mindestwasserführung
    • Unterlagen zur UVP-Vorprüfung
    • Fachbeitrag nach WRRL
    • Stellungnahme des Unterhaltungspflichtigen/Wasser- und Bodenverband für das Entnahmegewässer
    • Zustimmung des Gewässereigentümers; bei Bundeswasserstraßen evtl. auch eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung

    Formulare

    Anträge können in der Regel formlos gestellt werden. Für einige, oft wiederkehrende Fälle, halten manche Wasserbehörden auch Antragsvordrucke bereit. Bitte erkundigen Sie sich.

    Voraussetzungen

    Ihr Vorhaben ist ohne die gesicherte Rechtsstellung einer Bewilligung nicht zumutbar. Beispielsweise kann ein Unternehmen, das Trinkwasser fördern und die dafür nötigen Anlagen bauen möchte, eine Bewilligung beantragen.

    Das Entnahmegewässer, angrenzende Gewässer sowie von ihnen abhängende Landökosysteme und Feuchtgebiete und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Bewilligung können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

    • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Bewilligung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
    • Die zuständige Wasserbehörde 
      • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
      • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen,
      • führt eine Umweltverträglichkeits-Vorprüfung durch und veröffentlicht deren Ergebnis; bei einer geplanten Wasserentnahme für ein landwirtschaftliches Projekt von mindestens 5.000 Kubikmeter pro Jahr oder wenn mit der Wasserentnahme der Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigen Anlage zur Zurückhaltung oder sonstigen Speicherung von Wasser verbunden ist.
    • Gegebenenfalls werden Betroffene im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen.
    • Sie erhalten 
      • eine Bewilligung oder
      • einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Bewilligung frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

    Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang des Antrags und der Unterlagen ab.

    Kosten

    Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V, für die Erteilung der Bewilligung gilt Tarifstelle 200 (70,00 bis 30.000,00 EUR). Weitere Gebühren können bei Erteilung von Auflagen und Anordnungen durch die Wasserbehörde entstehen.

    Verwaltungsgebühr ab 70.0 EUR bis 30000.0 EUR

    Dokumente

    Eingehend

    Projektbeschreibung/ Vorhabenskonzept

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Lageplan

    Dokumenttyp: Bericht

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    sonstige Unterlagen

    Dokumenttyp: Mitteilung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 10.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2024

    Technisch geändert am 25.02.2025

    Stichwörter

    Öffentliches Interesse, Gewässernutzung, Teich, Fluss, Oberirdische Gewässer, WHG, Offene Gewässer, Brauchwasser, Wasserhaushalt, Wasserentnahme, Oberflächengewässer, See, Gewässer, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022

    Technisch geändert am 29.04.2021