Benutzung eines Gewässers: Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen
Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis oder Bewilligung. Bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Gewässer schon vorher benutzen dürfen.
Beschreibung
Wenn Sie vor Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis oder Bewilligung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Benutzung zulassen. Dies müssen Sie beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
untere Wasserbehörde der Landkreise und kreifreien Städte
Ansprechpartner
Für Gelbensande wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorzeitigen Beginn zur Benutzung eines Gewässers
- Erläuterung Ihres öffentlichen oder berechtigten Interesses am vorzeitigen Maßnahmebeginn
- Verpflichtungserklärung, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird,
den früheren Zustand wiederherzustellen.
Formulare
Der Antrag kann über einen Onlinedienst gestellt werden.
Voraussetzungen
Die Zulassung wird erteilt, wenn
- bereits ein Erlaubnis oder Bewilligungsantrag gestellt wurde,
- mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht
- und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Benutzung eines Gewässers – vorzeitiger Beginn bei der für die Erlaubnis oder Bewilligung zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Benutzung eines Gewässers.
- Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
- Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Benutzung.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
- Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
- Sie können mit der vorzeitigen Benutzung des Gewässers beginnen.
Fristen
Es ist keine Frist einzuhalten. Mit der Maßnahme darf jedoch nicht ohne Zulassung begonnen werden.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang Ihrer eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Erlaubnis- oder Bewilligungsantrags ab.
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 60.0 EUR bis 7500.0 EUR
Dokumente
Eingehend
sonstige Unterlagen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis des berechtigten Interesses
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis des öffentlichen Interesses
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 11.11.2024
Stichwörter
Wasserentnahme, Grundwasser, Wasser, Gewässernutzung, Wasserhaushalt