Anzeige Umschulung nach BBiG Entgegennahme

    Umschulungsverhältnis anzeigen

    Vor Beginn einer Umschulung müssen Sie als umschulende Stelle diese Maßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.

    Beschreibung

    Eine Umschulung ist eine berufsbildende Maßnahme für Erwachsene im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Eine Umschulung soll eine Person befähigen, eine andere als die ursprünglich erlernte berufliche Tätigkeit auszuführen. Umschulungen dienen daher der beruflichen Neuorientierung. Sie werden in der Regel auf der Basis anerkannter Ausbildungsberufe durchgeführt und müssen deswegen von den für diese Berufe zuständigen Stellen, beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, weitere Berufskammern, überwacht werden.

    Sie als Träger einer Umschulungsmaßnahme müssen diese vor ihrem Beginn bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.

    Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
    • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
    • das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft, mit Ausnahme des Berufes Tierarzthelferin/Tierarzthelfer, für den die Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zuständige Stelle ist,
    • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
    • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
    • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst sowie im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Schwerin

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 4a

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 7417-0

    Fax: 0385 716051

    E-Mail: info@hwk-schwerin.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2015 (von: Weber, Thomas)

    Technisch geändert am 20.04.2023 (von: Schönfeldt, Kati)

    Sprachversion

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    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Patentanwaltskammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Tal 29

    80331 München

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 089 242278-0

    Fax: 089 242278-24

    E-Mail: dpak@patentanwalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2017 (von: Lieberenz, Anett)

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    Steuerberaterkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostseeallee 40

    18107 Rostock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0381 77676-76

    Fax: 0381 77676-77

    E-Mail: mail@stbk-mv.de

    Internet

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    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Barth, Kati)

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    Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Arsenalstr. 9

    19053 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 511960-0

    Fax: 0385 511960-99

    E-Mail: info@rak-mv.de

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    Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Griebnitzer Weg 2

    18196 Dummerstorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038208 60541

    E-Mail: LTK.MV@t-online.de

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    Technisch erstellt am 17.05.2022 (von: Barth, Kati)

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    Industrie- und Handelskammer zu Rostock

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Barlach-Str. 1-3

    18055 Rostock

    Hausanschrift

    Heilgeiststr. 34

    18439 Stralsund

    Geschäftsstelle Stralsund

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0381 3380

    Fax: 0381 338617

    E-Mail: info@rostock.ihk.de

    Internet

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    Technisch erstellt am 06.12.2022 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

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    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)

    Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstraße 32

    19055 Schwerin

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr  Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 55836-0

    Fax: 0385 55836-30

    E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2023 (von: Kohl, Birgit)

    Technisch geändert am 22.08.2024 (von: Barth, Kati)

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrinenstr. 32

    19055 Schwerin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0385 59079-0

    E-Mail: info@ak-mv.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2024 (von: Barth, Kati)

    Technisch geändert am 20.03.2024 (von: Barth, Kati)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Umschulungskonzept auf Basis des Ausbildungsrahmenplans
    • Umschulungsvertrag

    Voraussetzungen

    • Die Umschulung entspricht nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung.
    • Nachweis der Eignung von Umschulungsstätte und eingesetztem Personal
    • Das eingereichte Umschulungskonzept und der diesbezüglich abzuschließende Umschulungsvertrag entsprechen inhaltlich den Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen die Verpflichtung zur Anzeige gibt es keine Rechtsbehelfe.
    • Sofern Ihnen die zuständige Stelle in der Folge die Durchführung der Umschulung untersagen sollte:
      • Widerspruch; detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen
      • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen als Maßnahmenträger vor Beginn der Umschulungsmaßnahme das Umschulungskonzept mit den erforderlichen Unterlagen zur Umschulung bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle überprüft das Umschulungskonzept und den Umschulungsvertrag.
    • Die zuständige Stelle teilt Ihnen als Maßnahmenträger das Ergebnis der Prüfung des Umschulungskonzeptes mit und verbindet dies bei Bedarf mit einer Beratung.

    Fristen

    Sie als Umschulende müssen die Durchführung der beruflichen Umschulung vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen. Der Antrag hat acht Wochen vor Beginn der Umschulung bei der Kammer vorzuliegen.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.0 EUR bis 100.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 23.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Kohl, Birgit)

    Stichwörter

    Umschulungsträger, Betriebliche Umschulung, Auszubildende, Erwachsenenbildung, Umschulungsvertrag, Umschulungsverhältnis, Lehrling, Berufliche Umschulung, Gruppenumschulung, anerkannter Ausbildungsberuf, Berufliche Neuorientierung, Umschulungsmaßnahmen, Auszubildender, Berufsabschluss, Umschulungskonzept, Umschulungsprüfungen, Umschulungsgruppe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)