Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.
Beschreibung
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Berufsbildung zuständigen Stellen.
Zum Beispiel
- Industrie- und Handelskammer,
- Handwerkskammer,
- weitere Berufskammern.
Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Veränderungen der Wochenarbeitszeit,
- Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt,
- Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
- das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft, mit Ausnahme des Berufes Tierarzthelferin/Tierarzthelfer, für den die Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zuständige Stelle ist,
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für die Berufsbildung im öffentlichen Dienst sowie im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Gebühren: nein
Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus: 22, 23
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Gebühren: nein
Parkplatz: Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Gebühren: nein
Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus: 22, 23
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 381 4549-0(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Telefon Festnetz: +49 395 5593-0(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
Fax: +49 381 4549-139(Hauptverwaltungssitz Rostock)
Fax: +49 395 5593-169(Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg)
E-Mail: info@hwk-omv.de
Stichwörter
Handwerkskammer OMV
Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 038208 60541
E-Mail: LTK.MV@t-online.de
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr  Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0385 59079-0
E-Mail: info@ak-mv.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- geänderter Vertrag
- geänderter Ausbildungsplan
- Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
- Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung
Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:
- Stellungnahme der Ausbildungsstätte
- begründendes Dokument
Voraussetzungen
- Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen.
- Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
- Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.
Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:
- Rückfragen
- Nachforderungen von Unterlagen
- Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Bearbeitungsdauer
0 bis 4 Wochen
Kosten
Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.0 EUR bis 100.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern am 24.10.2024
Stichwörter
Berufsausbildung, Ausbildungseintrag ändern, Berufsbildungsgesetz, Auszubildende, BBiG, Auszubildender, Registrierung, Azubi, Berufsausbildungsverzeichnis, Ausbildungsvertrag, Ausbildung