• Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)

Störfallrelevanter Betriebsbereich: störfallrelevante Änderung melden

Sie haben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder eine Anlage im Betriebsbereich störfallrelevant geändert haben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.         

Eine gesonderte Anzeige müssen Sie nicht vornehmen, wenn Sie die Angaben bereits in einem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren gemacht haben.

zuständige Stelle

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5

Ansprechpartner

Abteilung Abt.5

Adresse

Hausanschrift

Bleicherufer 13

19053 Schwerin

Internet

Version

Technisch erstellt am 16.03.2017

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021

erforderliche Unterlagen

Vollständige Anzeige: Ihre Anzeige muss konkrete Angaben zur erfolgten störfallrelevanten Änderung enthalten.

Voraussetzungen

Sie haben eine störfallrelevante Änderung in einem Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung oder an einer Anlage des Betriebsbereichs vorgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie eine vorgenommene störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs oder einer Anlage im Betriebsbereich nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

Gültigkeitsgebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 13.02.2025

Version

Technisch erstellt am 02.05.2024

Technisch geändert am 12.03.2025

Stichwörter

12 BImSchV, Betriebsstätte, Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG, BImSchV, Domino-Effekt, störfallrelevant, Störfall-Verordnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.09.2022

Technisch geändert am 29.04.2021