Approbation als Arzt Erteilung

    Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

    Beschreibung

    Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

    zuständige Stelle

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe
    Friedrich-Engels-Platz 5-8
    18055 Rostock

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument
    • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
    • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft  (Nachweis bei Namensänderung)
    • Aktueller, tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
    • Bundeszentralregisterauszug (Belegart O)
    • Prüfungszeugnis
    • ggf. Promotionsurkunde;
    • Erklärung Straffreiheit: Schriftliche, formlose Erklärung mit folgendem Wortlaut: „Hiermit erkläre ich, dass ich nicht vorbestraft bin und dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen mich anhängig ist." (Datum und Unterschrift)
    • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

    •           sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt

    •           nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,

    •           über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,

    •           über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
    • über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Verwaltungsgerichtliche Klage
    • Widerspruch (je nach Bundesland)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    • Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
    • Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maxi-mal drei Monate.

    Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal drei Monate.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Dokumente

    Eingehend

    Lebenslauf (tabellarisch)

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Aktuelle ärztliche Bescheinigung

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Nachweis der Staatsangehörigkeit

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Diplomurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Promotionsurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Geburtsurkunde

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

    Dokumenttyp: Registerauszug

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zeugnisse

    Dokumenttyp: Zeugnis

    Bezeichnung: Zeugnis über die bestandene ärztliche Prüfung oder ein sonstiger Nachweis über eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung (beglaubigte Kopie)

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden

    Dokumenttyp: Urkunde

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Barth, Kati)

    Stichwörter

    Arzt, Berufsausübung, Medizin, Ärztin, Approbation, Humanmedizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.09.2022 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 29.04.2021 (von: Schmidt, Michael)