Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen
Wenn bei Ihnen eine Pflicht zur Nutzung der Biotonne besteht, können Sie gegebenenfalls eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen. Dies ist oftmals möglich, wenn Sie Ihre Bioabfälle auf Ihrem Grundstück ordnungsgemäß kompostieren können (Eigenkompostierung).
Beschreibung
Die meisten der Bioabfälle, die in privaten Haushalten anfallen, sind problemlos kompostierbar. Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Garten haben, können Sie Ihre Küchen-, Garten- und Grünabfälle im eigenen Garten selbst kompostieren und anschließend als hochwertigen biologischen Dünger ordnungsgemäß und schadlos für Ihren Garten verwerten. Diese ganzjährige Eigenverwertung durch Eigenkompostierung verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Wenn bei Ihnen eine Überlassungspflicht von Bioabfällen beziehungsweise ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne besteht (Pflicht-Biotonne), können Sie gegebenenfalls bei einer ganzjährigen Eigenkompostierung und -verwertung Ihrer Bioabfälle eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen.
Hinweise für Neukloster-Warin: Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen
Kommunale Grünschnittannahmestellen
Einige Ämter/Gemeinden nehmen an kommunalen Grünschnittannahmestellen Gartenabfälle aus privaten Haushalten an. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht, unterteilt nach Ämtern.
Bitte beachten Sie, dass meist nur Einwohner der jeweiligen Gemeinde/Stadt dort Grünabfälle anliefern dürfen. Ausnahmen bilden die Annahmestellen in Gadebusch, Rehna und Warin, bei denen auch auswärtige Bürger Grünabfälle anliefern dürfen.
Angegebene Öffnungszeiten können abweichen. Bitte vorher beim zuständigen Amt bzw. der Gemeinde informieren!
Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen:
- Bad Kleinen am Bauhof Koppelweg
- Dorf Mecklenburg hinter der Mehrzweckhalle
- Groß Stieten am Heizhaus
- Hohen Viecheln an der ehem. Deponie
- Ventschow auf dem Bauhof Straße der Jugend
Amt Gadebusch:
- Bauhof der Stadt Gadebusch Industriestraße (Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
Amt Klützer Winkel:
- Bauhof der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Mittwoch 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
- Bauhof der Stadt Klütz (März bis Oktober/November , Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr)
Amt Lützow-Lübstorf:
- Grambow, Am Kranichplatz (April bis Oktober jeweils 3. und 4. Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr
- Klein Trebbow, Schmiedestraße 2 (März bis November werktags 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
- Lützow, Pokrenter Straße
- Pingelshagen Dorfplatz
- Pokrent, Spielstraße 2 (März und Oktober samstags 08:00 bis 18:00 Uhr)
- Schildetal: Renzow Sportplatz und Badow Feuerwehr (März bis Oktober werktags 07:00 bis 20:00 Uhr)
- Seehof Parkweg
Amt Neuburg
- Gemeinde Benz (Goldebee)
Amt Neukloster/Warin
- Neukloster, Bergstraße Ortsausgang Richtung Nevern
- Warin, Kompostplatz Kirchtor (März bis November Montag, Mittwoch, Samstag 08:00 bis 18:00 Uhr und Dezember bis Februar jeden 1. Samstag im Monat von 08:00 bis 16:00 Uhr)
Amt Rehna:
- Amtshof Rehna (April bis November Mittwoch 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
- Schlagresdorf bei Jens-Langbehn Verwertungszentrum (ganzjährig Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr, zusätzliche Annahmezeiten nach Aushang)
Amt Schönberger Land:
- Stadt Dassow Bahnhofstraße am alten Schwimmbad (April bis November jeweils 2. Mittwoch des Monats)
- Gemeinde Lüdersdorf Kreisel Am Staunsfeld in Herrnburg (April bis November jeweils 1. Mittwoch im Monat)
- Gemeinde Selmsdorf Bauhof Forstweg 4 (April bis November jeweils 2x monatlich)
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 5
19205 Gadebusch
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gadebusch Industriestraße
Linie:- Bus: Gadebusch Industriestraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Kundenhotline Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Stichwörter
Abfallbehälter, Mülltonne
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Hinweise für Neukloster-Warin: Spezielle Hinweise: Bioabfälle: Befreiung von der Überlassungspflicht beantragen
Kosten
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Haben Sie Bedenken, erkrankte Pflanzen zu kompostieren? Bei der Kompostierung in ausreichend großen Komposthaufen sollten laut Pflanzenschutzdienst Temperaturen entstehen, unter denen Krankheitserreger und Schädlinge wie Pilze, Viren, Bakterien oder Insekten absterben. Erkrankte Pflanzen und Pflanzenteile müssen daher nicht immer durch ein Gartenfeuer oder anderweitig beseitigt werden, um eine weitere Ausbreitung und Ansteckung im Garten zu verhindern. Es reicht die Eigenkompostierung.
Ausnahme von dieser Regel ist das Auftreten von bestimmten Pflanzenkrankheiten, zum Beispiel verursacht durch Quarantäneschaderreger. Weitere Informationen zum Umgang diesen Pflanzenkrankheiten erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Wertstoff, Abfall, braune Tonne, Biotonne, Biomüll, Müll
Metainformation
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