Verpackungsabfälle: zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können Leichtverpackungen (Gelber Sack) in den jeweiligen Sammelstellen an Wertstoffsammelplätzen zur Entsorgung abgeben, sofern dies angeboten wird.
Beschreibung
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. Im Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.
Hinweise für Schönberger Land: Spezielle Hinweise: Verpackungsabfälle: zur Entsorgung abgeben, Leistungsbeschreibung u. Rechtsgrundlage
zuständige Stelle
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.
Ansprechpartner
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Industriestraße 5
19205 Gadebusch
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gadebusch Industriestraße
Linie:- Bus: Gadebusch Industriestraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Kundenhotline Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Stichwörter
Abfallbehälter, Mülltonne
Voraussetzungen
Was gehört in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:
- Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.
Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.
Was gehört nicht in den Gelben Sack?
- Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
- "stoffgleiche Nichtverpackungen" wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
- CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)
Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.
Rechtsgrundlage(n)
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Kosten
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualem System.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Gelbe Tonne, Containerdienst, Grüner Punkt, gelber Abfall, Wertstoff, Abfall, gelber Sack, Müll
Metainformation
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